Donnerstag, 23. Juni 2011

Hunde, die ein hundegerechtes Leben führen dürfen, haben keinen Grund zu beißen

Utl.: VIER PFOTEN fordert die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse nach Beschäftigung, Sozialkontakt und fairem Umgang für Hunde


Wien (OTS) - In Salzburg wurde eine Spaziergängerin von einem
Sennenhundmischling in den Oberarm gebissen. Laut Besitzer war der
Hund sonst immer an seine Hundehütte gekettet und hatte sich an
diesem Tag von der Kette befreit. Die Haltung von Hunden an einer
Kette ist seit Jahren durch das Tierschutzgesetz verboten. Neben den
physischen Bedürfnissen nach Wasser, Nahrung und Bewegung, benötigt
ein Hund für eine gesunde Psyche ausreichend Sozialkontakt und
Beschäftigung. Ein Hund, der dauerhaft weggesperrt wird, entwickelt
als hochsoziales Lebewesen zwangsläufig Verhaltensstörungen. 
 
Die Aufklärung des Hundehalters über diese Ansprüche seines Hundes
sowie die gesetzlichen Mindestanforderungen, die Sozialkontakt,
täglich ausreichend Bewegung und ein Verbot der Kettenhaltung
vorsehen, hätten die Situation des Hundes bereits stark verbessern
können. "Wird Hunden ein artgemäßes Leben geboten und ein
freundlicher und fairer Umgang gepflegt, so werden diese ausgeglichen
und berechenbar agieren. Dies schützt nicht nur die Hunde selbst
sondern auch unbeteiligte Personen und kann Beißvorfälle effizienter
verhindern als jede Rasseliste.", meint VIER PFOTEN-Hundetrainerin
und Gerichtssachverständige Ursula Aigner.
 
Den Hund nun "sicher zu verwahren", wie die Polizei angeordnet
hat, bedeutet für den Hund weiter tierschutzwidrig weggesperrt zu
werden. Die Gefahr, dass der Hund erneut auskommt, bleibt bestehen.
Auch eine Euthanasie widerspräche dem Tierschutzgesetz, denn es ist
vorgesehen, dass zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den
Hund zu resozialisieren. Außerdem ändert sich dadurch beim Besitzer
nichts und so folgt oft ein neuer Hund nach, der wieder leiden muss
und mit Krankheitssymptomen, Angst oder Aggression reagieren wird.
"Die einzig sichere Lösung ist es daher den Hund seinen Bedürfnissen
entsprechend zu halten und dem Hundehalter eine fachkundigen Person
zur Seite zu stellen, die nach neuen Erkenntnissen und mit positiver
Verstärkung trainiert, ihm das nötige Wissen über seinen Hund
vermittelt und ihn so zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem
Hund führen kann.", rät Aigner. 
 
Wenn keine Einsicht und keine Verbesserung für den Hund zu
erreichen ist, dann ist ein Tierhalteverbot notwendig. Ein
Tierhalteverbot ist derzeit aber erst möglich, wenn gegen den
Tierhalter zwei rechtskräftige Verurteilungen gegen das
Tierschutzgesetz vorliegen oder er wegen Tierquälerei nach Strafrecht
verurteilt wurde. "Bei einer Haltung des Hundes mit zu wenig
Zuwendung, Auslauf und ohne Beschäftigung passiert aber meist gar
nichts und selbst wenn es zu Verfahren kommt, ziehen sich diese über
mehrere Monate oder Jahre. Dasselbe gilt für tierschutzrelevante
Ausbildungsmethoden, die hauptsächlich mit Strafreizen arbeiten und
so den Hund mittels psychischer oder physischer Gewalt zu bestimmten
Verhaltensweisen zwingen - auch hier wird das geltende
Tierschutzgesetz wenig ernst genommen.", weiß Ursula Aigner. Die
Leidtragenden sind einerseits die Hunde, die mit dieser Situation
nicht zu Recht kommen und aggressiv werden, andererseits Passanten
oder Familienmitglieder, die durch solche Hunde verletzt werden. VIER
PFOTEN fordert dazu auf, dass Anzeigen konsequenter nachgegangen wird
und Amtstierärzte sowie Tierschutzombudsstellen effizientere
Möglichkeiten erhalten, um für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes
sorgen zu können.
 
Rückfragehinweis: 
 
Mag.a Ursula Aigner
   VIER PFOTEN International
   Mobil: 0664 504 36 54