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Montag, 9. März 2015

Rottweiler Marlo aus Ungarn - wie ein Welpe...

... erkundet er die Welt und es ist eine Freude, ihm dabei zuzusehen. :-)



Marlo ist glücklich!

Was bisher mit Marlo geschah... aber nur soviel: Marlo lebte in seinem kurzen Leben nahezu ausschließlich in kleinen Zwingern, teilweise auf 4m², das letzte Jahr auf 6m². 
Marlo galt als aggressiv, im Schutzhundesport erfahrene Trainer wagten nicht, mit ihm zu arbeiten. Als er zum ersten Mal wieder ins Freie durfte, musste er buchstäblich gehen lernen (er robbte fast am Bauch), weil er mit dem Untergrund und allen Umwelteinflüssen überfordert war.


Marlo zeigt ausgeprägtes Interesse an seiner Umwelt und findet den Tunnel zum Durchlaufen toll:







Er lernt, gemeinsam interessante Dinge zu finden und zu kooperieren:






Apportieren:




Beißkorbtraining fast abgeschlossen:



Berührung an Kopf oder Hals ist kein Problem mehr für Marlo, also kommt mal der Rücken dran:






 Marlo gibt die Pfote:





Marlo ist einfach freundlich:


... und immer im Bild ...

Jetzt wird es Zeit, für diesen tollen Hund auch ein richtiges Zuhause zu finden.
InteressentInnen, nur her mit euch! :-) u.aigner(ät)gmail.com

Voraussetzung: Haus (am Land) mit Garten, keine (Klein-)Kinder, da er bisher "praktisch nichts" kennengelernt hat.



Aber auch eine Patenschaft wäre sehr wünschenswert: Marlo freut sich über Qualitätszeit, aber natürlich auch über finanzielle Hilfe.

Denn bis er endlich in ein Zuhause umziehen kann, wird noch Zeit vergehen und die Unterbringung in Österreich kostet - genauso wie in Ungarn - Geld.

Daher sind finanzielle UnterstützerInnen selbstverständlich herzlich willkommen:

Kontoinhaber: Private Tierhilfe Ungarn HYPO NÖ – Landesbank für NÖ und Wien   
AT16 5300 0032 5502 1086   
HYPNATWW   
Kennwort Marlo

DANKE AN ALLE UNTERSTÜTZER_INNEN!


 ... to be continued ...

Freitag, 7. März 2014

"Aber der hat keine Angst" - das notwendige Erstgespräch

Oft ist der Grund für HundebesitzerInnen, mich zu kontaktieren, (beginnendes Angst-) Aggressionsverhalten. Manche sind überrascht, unter Umständen nicht gleich mit dem Training beginnen zu können oder gar, dass ich ihnen den Hund nicht 'abrichte', sondern vorerst 'nur' einen Termin für ein Erstgespräch bekommen. Dabei wird hier oft die Grundlage für Erfolg oder Misserfolg gelegt, denn es gilt, so einige veraltete Mythen (Dominanz und Rangordnung) aufzuklären.

Im Fall von Angstaggression erkläre ich unter anderem Folgendes:
  • Sozialisation: Hund bekommt Angst (und Stress) in - aus menschlicher Sicht - Normalsituationen, weil er zu wenig oder negativen 'Input' in dieser wichtigen Lebenssphase bekommen hat
  • Lernerfahrungen: Funktion von Aggressionsverhalten ('Bleib weg', 'Geh weg', 'Lass mich in Ruhe') wird erreicht, Deeskalation davor/in der Vergangenheit erfolglos
Hier gibt es bereits einige Posts von mir über Aggressionsverhalten nachzulesen:

http://canissapiens-hundetraining.blogspot.co.at/2012/05/aggression-weshalb-unterordnunggehorsam.html
http://canissapiens-hundetraining.blogspot.co.at/2013/09/mein-untoter-hund-und-sein-gehirntumor.html
http://canissapiens-hundetraining.blogspot.co.at/2013/03/aggression-und-red-zone-hunde.html


Manchmal passiert es, dass ich beim Erklären der Eskalationsstufen von Aggressionsverhalten unterbrochen werde:
"Mein Hund hat keine Angst, ist nicht unsicher. Er ist dominant, hat ja auch den Schwanz aufgestellt."

Tja, das kann so aussehen, wenn der Hund schon Übung darin hat, sich durch Aggressionsverhalten Erleichterung zu verschaffen:
Er ist sicher in dem, was er tut. Sein Verhalten bringt schließlich den erwünschten Erfolg: Der 'Mann mit Hut' beispielsweise, der vom Hund im Vorbeigehen bellend und kurrend angesprungen wird, entfernt sich schleunigst. 

Die Verstärkung dieses Verhaltens beruht also eben nicht darauf, dass der Hund sich einen Vorteil 'erhofft' - er möchte weder alle Menschen dominieren, noch die Person am anderen Ende der Leine 'in der Rangordnung in Frage stellen'.
Er will sich schlicht und einfach nicht mehr so unwohl fühlen oder fürchten müssen. Und da vorangegangene Versuche der Deeskalation seitens des Hundes nicht funktioniert haben, muss er notgedrungen seine Strategie ändern - und erklimmt die Stufen nach oben.

Der Hund macht die - wahrlich einprägende - Erfahrung, sich durch Aggressionsverhalten zuverlässig 'retten' zu können, was weiterführend bewirkt, dass körpersprachliche Anzeichen von Angst tendenziell mehr und mehr verschwinden: Der Hund weiß ja, dass Aggression funktioniert - mit jeder einzelnen Erfahrung wird er sicherer.
Und das in Riesenschritten: Etwas Unangenehmes oder Bedrohliches vermeiden oder vertreiben zu können, ist evolutionsbiologisch äußerst wichtig - unter Umständen überlebenswichtig.




Auf diesem Foto sieht man sieht deutlich die Unsicherheit in der Körpersprache eines Hundes im Tierheim. Hier beweist ihm eine Praktikantin, dass es keinen Grund zur Sorge gibt, sie bringt ihm gute Leckerlis und überfordert ihn nicht. Er lernt, dass Menschen am Gitter eigentlich nett sind. Würde ihn die Person vor dem Gitter anstarren, also aus seiner Sicht bedrohen, wäre er vermutlich bellend und knurrend an die Tür gesprungen. Geht die Person dann, lernt der Hund, wie er sich Menschen 'vom Hals halten' kann. 

Es ist wichtig, dass HundebesitzerInnen wirklich verstehen, weshalb ein Hund sich unerwünscht verhält. Dies zu erklären braucht Zeit, die aber notwendig ist: Jemand, der insgeheim denkt, der Hund sei dominant, wird ein gewaltfreies, auf positiver Verstärkung aufbauendes Training im ungünstigsten Fall abbrechen und zu 'logischeren' (und einfacheren, aber gefährlichen und tierschutzrelevanten) TV-Methoden wechseln.

Dabei sollte das Motto doch lauten: Trainieren statt dominieren!




Gut erklärt, ist halb trainiert... :-)

Dienstag, 1. Oktober 2013

FunTrail - neuer Kursstart "for beginners"

Während die ersten AbsolventInnen den "for beginners"-Kurs bald abgeschlossen haben werden, stehen die nächsten schon in den Startlöchern für Ende Oktober/Anfang November.

Beim ersten FunTrail seines Lebens ist Mack voll bei der Sache :-)


Und JAAA, es gibt noch freie Plätze!!!
Also schnell anmelden!
Und zwar ausschließlich per Mail an info@canis-sapiens.at!

Und unser Motto lautet nach wie vor: DER WEG IST DAS ZIEL!

Noch ein kleiner Zusatz, denn FunTrail ist keineswegs ausschließlich "zum Spaß":

FunTrail kann sowohl eine hundegerechte Freizeitbeschäftigung sein, als auch eine Unterstützung in der Verhaltenstherapie: 
Das positive Erlebnis für einen unsicheren oder ängstlichen Hund, der Spur eines (vielleicht fremden) Menschen zu folgen und dafür belohnt zu werden, kann kaum übertroffen werden (sorgfältiges Trainingsmanagement und -Planung vorausgesetzt!).


Mittwoch, 25. September 2013

Mein "untoter" Hund und sein "Gehirntumor"

Seit März 2012 lebt Rotti-Schäfer-Mix Heinzi (um keine Verwirrung zu stiften: Heinzi = Hannes = Hans Black = Blacky) in unserer "wilden WG".

Heinzi hat deshalb auch den Beinamen "Untoter", weil er Anfang 2011 hätte getötet werden sollen, und zwar in einem Tierheim. Begründung: Gehirntumor, weil der Hund unberechenbar sei und auch schwer gebissen hat. Zumindest sei er einfach bösartig.

[Genaueres zu Heinzis "Abrichtevergangenheit", die ihn zu dem gemacht hat, was er heute ist und seinen Entwicklungen findet Ihr hier:
http://canissapiens-hundetraining.blogspot.co.at/2012/04/besuch-bei-tierarztin-uber.html
http://canissapiens-hundetraining.blogspot.co.at/2012/05/aggression-weshalb-unterordnunggehorsam.html
http://canissapiens-hundetraining.blogspot.co.at/2013/03/hannes-lebt-seit-einem-jahr-bei-uns.html]

Heinzi (und seinem Gehirntumor :-) ) geht es inzwischen sehr gut. Die vermeintliche Unberechenbarkeit, die sich laut TierheimmitarbeiterInnen unter anderem dadurch gezeigt haben soll, dass Heinzi sich auf den Rücken wirft, dann aber auf Streicheln mit Aufspringen und Knurren reagiert, soll also deutliches Zeichen eines Gehirntumors sein. Der Amtstierarzt war sich seiner Sache sehr sicher, denn er wollte Heinzis Lebensrettung mit allen Mitteln verhindern.

Äääähhhhm, tja, was soll ich da als Hundetrainerin sagen???
Vielleicht war dieses auf den Rücken werfen keine Einladung zum Streicheln, sondern submissives Verhalten?
Vielleicht wollte er sogar wirklich gestreichelt werden, die Grenze, wann es ihm genug an Nähe ist, wurde aber nicht (an-)erkannt.

Ich kann mir durchaus beides vorstellen.
Einerseits wurde mir erzählt, wie sich Heinzi noch im Tierheim lebend beim Heben einer Hand demütig auf den Rücken fallen ließ.
Andererseits ist Heinzi ein absolut liebenswerter Schmuser, der sich dadurch aber in Situationen bringt, die ihm dann doch unheimlich oder zuviel sein können - je nachdem, wie gut er die Menschen kennt bzw. wie gut die Menschen auf sein Ausdrucksverhalten achten (bzw. es überhaupt lesen können).

3-4 Mal seit Heinzi bei mir lebt, konnte ich mit eigenen Augen sehen, wie er sich von einer ihm bekannten Person streicheln lässt, dann aber plötzlich aufspringt und knurrt. Er ließ sich immer durch ein nettes "Heinzi, komm da her" von mir abrufen und zeigte im Anschluss kein problematisches Verhalten. In jedem Fall lehnte sich die Person entweder leicht über ihn, blickte ihm in die Augen oder reagierte auf Heinzis Beschwichtigungsverhalten (Nase lecken, Schlucken) nicht adäquat - nämlich mit Streicheln aufhören!!!
[Ich lasse Heinzi selbstverständlich an sich von niemandem einfach so streicheln]

Wenn Heinzi heute von geliebten Menschen gestreichelt wird, sieht er so aus: :-)


Flathead Heinzi hat keinen Grund zu beschwichtigen, denn er hat gelernt, manchen Menschen auch zu vertrauen.

"Ich bin sooooo lieb", sagt Heinzi vertrauensvoll. Denn er kann sich darauf verlassen, dass er nicht mit Nähe überfordert wird.

Aber das Zusammenleben mit Heinzi ist anders, als mit einem "normalen" Hund (gibt es so einen?).
Leider hat er in seiner dunklen Vergangenheit vor allem in Konflikt- oder Stresssituationen gelernt, dass ihm Aggressionsverhalten eine Erleichterung bringt. Danke an alle Rangordnungs- und DominanzfanatikerInnen, die auf absoluten Gehorsam und Hunde abrichten stehen:

Ihr habt Heinzi zu dem gemacht, was er heute ist: Ein schnell gestresstes Nervenbündel, in dessen Kopf Aggressionsverhalten überrepräsentiert ist.

Aber auch das ist bereits kein Vergleich mehr zur Anfangszeit bei mir (subjektiv ist frau ja immer kritischer, objektive Aufzeichnungen belegen die Fortschritte :-)). Heinzi ist auch beim Besuch fremder Menschen lenkbar [selbstverständlich mit Sicherheitsmaßnahmen], ist schon U-Bahn gefahren und kommt überhaupt mit seinem Leben viel besser klar...

UND: Heinzi ist einer der besten Lehrmeister, den sich eine Hundetrainerin wünschen kann. :-)





Dienstag, 10. September 2013

FunTrail - Der Weg ist das Ziel!

Schnüffeln, Spuren verfolgen oder Etwas suchen...
Für uns Menschen mag das uninteressant und langweilig sein - schließlich können wir uns nicht mal annähernd vorstellen, wie Hunde die (Geruchs-)Welt wahrnehmen. Denn für sie stehen Gerüche mitunter im Mittelpunkt.
Im Alltag werden diese Fähigkeiten völlig unterschätzt bzw. nicht als solche erkannt und noch seltener gefördert...

Mantrailing ist eine ganz besondere Art, das Bedürfnis der Hunde zu erfüllen, mit der Nase die Welt zu erfahren. Die Hunde gehen ganz gezielt auf die Spurensuche einer bestimmten Person - und das gemeinsam mit IHREM Menschen! Eine tolle Erfahrung, die zusammenschweißt!



Der Kurs FunTrail ist für alle Hunde und ihre Menschen das Richtige. In Kleinstgruppen ist es möglich, auf alle besonderen Bedürfnisse und individuellen Voraussetzungen einzugehen - Hund und Mensch lernen die Kunst der Personensuche sprichwörtlich in kleinen Schritten.

Das Wort FunTrail soll jedoch gerade Bedeutung und Schwerpunkt dieses Angebots hervorheben:

Der Weg ist das Ziel!

Spaß und gemeinsame Erfolge (die "kleinen Schritte") stehen im Vordergrund, nicht irgendeine menschliche Definition von Leistung ("Wer findet schneller?").
Insofern sind wirklich Hunde aller Größen und Altersstufen (und ihre Menschen)  willkommen.

FunTrail kann sowohl eine hundegerechte Freizeitbeschäftigung sein, als auch eine Unterstützung in der Verhaltenstherapie: Das positive Erlebnis für einen unsicheren oder ängstlichen Hund, der Spur eines (vielleicht fremden) Menschen zu folgen und dafür belohnt zu werden, kann kaum übertroffen werden (sorgfältiges Trainingsmanagement und -Planung vorausgesetzt!).

Ende September/Anfang Oktober ist der Start des Kurses, die Plätze sind aufgrund der Kleinstgruppen begrenzt.

Fragen zu Abläufen, Voraussetzungen, Ausrüstung, Preis etc oder Anmeldungen bitte ausschließlich per Mail an info@canis-sapiens.at!






Freitag, 6. September 2013

Canis sapiens mit 3 Vorträgen beim Festival der Tiere 14.-16.9.!

In etwas über einer Woche ist es soweit:

Das "Festival der Tiere 2013" geht auf der Donauinsel zum 2. Mal über die Bühne.





Diesmal mit Vorträgen meinerseits:


Samstag, 14.9., 16:00 Uhr: 
"Gewaltfreies Hundetraining"

Sonntag, 15.9., 13:30 Uhr: 
"Second-Hand-Hund statt Welpe"

Montag, 16.9., 13:00 Uhr: 
"Vom Tierheim zu Dir heim"


SAVE THE DATE und seid dabei!!!






Donnerstag, 18. Juli 2013

Reaktive Hunde - Erfolge durch belohnungsbasiertes und bedürfnisorientiertes Training

Nomen est omen: reaktive Hunde heißen nicht ohne Grund so... Sie reagieren auf mehr oder weniger viele Umweltreize mit Aggressionsverhalten. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben: Schlechte Erfahrungen, aversive Trainingsmethoden, Überforderung, Krankheiten... Ich möchte mich hier hauptsächlich auf mangelhafte Sozialisation beziehen (über den Einfluss aversiver Trainingsmethoden auf das hundliche Verhalten habe ich bereits einige Blogeinträge verfasst).

Oft leben reaktive Hunde in Situationen, auf die sie in ihrer Kindheit nicht vorbereitet wurden. Am Land aufgewachsen mit wenig Menschenkontakt ist es nicht verwunderlich, dass ein Leben als erwachsener Hund in der Großstadt mehr als stressig ist. Mangelhafte Sozialisation (Gewöhnung an belebte Umwelt) und Habituation (Gewöhnung an unbelebte Umwelt) sind dafür verantwortlich, dass die Hunde auf unbekannte Reize ängstlich reagieren. Aus dieser Angst heraus entwickelt sich sehr schnell ein Teufelskreis - in Richtung Selbstverteidigung, sprich Aggressionsverhalten.

In den ersten Wochen in der städtischen Umgebung sind die Hunde oft noch so überwältigt und eingeschüchtert von den vielen Eindrücken, dass sie "keine Reaktion" (aus Sicht der BesitzerInnen, also kein Bellen, Knurren, in die Leine springen, Zähne zeigen, Schnappen,...) zeigen und vermeintlich "sooo brav" sind.
Das ist jedoch nur die Ruhe vor dem Sturm. Sind Umstellung und erster Schock mal verarbeitet, machen viele Hunde die Erfahrung, dass sie sich selbst durch Aggressionsverhalten Erleichterung verschaffen können:
Denn die Funktion von Aggressionsverhalten ist eine Distanzvergrößerung zum Auslöser: Fremde Menschen weichen aus, andere Hunde ziehen sich zurück oder werden an der Leine schnell weggezogen, wenn sich der eigene Hund knurrend in die Leine wirft.
Aber auch in Situationen, in denen Menschen, Hunde, Autos ... (oder worauf auch immer der Hund reaktiv reagiert) sowieso vorbeigehen, wie beispielsweise am Gartenzaun, wird der funktionale Verstärker bedient: die auslösenden Reize verschwinden, wenn der Hund sich aufregt.
Zu allem Unglück reagieren die meisten BesitzerInnen - verständlicherweise - intuitiv falsch; sie werden hektisch, ziehen an der Leine, schimpfen, ... und alles wird immer schlimmer. Der öffentlich soziale Druck ist groß, wer möchte schon einen "aggressiven und gefährlichen" Hund haben bzw. von Fremden darauf aufmerksam gemacht werden???

Das Training von reaktiven Hunden kommt völlig ohne Leinenruck, Geschrei, Alpha-Würfe oder sonstige (Nieren-)Sticheleien (jaaa... ich meine Cesar Millan's Kicks!) aus. Die Hunde sollen schließlich lernen, mit den Angstauslösern gut leben zu können und Vertrauen in ihre Menschen gewinnen. Problematisches Verhalten durch Strafe kaschieren bzw. unterdrücken sieht nur im ersten Moment (für Laien) "gut" aus, der Hund fühlt sich noch immer völlig überfordert (durch die Bestrafung noch schlimmer) und traut sich nur nicht mehr, seine Gefühle zu zeigen.

Durch positive Verstärkung (Clicker- bzw. Markertraining), Stressreduktionsmaßnahmen und Management hat der Malinois-Mischling Apollo gelernt, dass er nicht mehr *Alles* anschreien, anbellen oder anspringen muss, das sich im Freien bewegt. Inzwischen sind wir schon so weit im Training, dass ein "normaler" Trainingsspaziergang "wenig hergibt" und wir bereits Cafe-Besuche machen können mit einem entspannten Apollo.

Im Bauhaus ist alles unaufregend...

Zwischendurch mal Belohnen für den braven Bub!

Während Frauerl auf der einen Seite sucht, hat Apollo was Interessantes in der Nase...

Beißkorbtraining musss auch sein... :-) Aber alles positiv!

Cafe-Haus-Liegen ist laaangweilig...

Zum Glück ist Apollo kamerageil und freut sich, ein so großer Star zu sein.

Wenns mal wieder länger dauert...

Frauchen ist doch die Beste!!!


Die Golden Retriever-Hündin Fee ist noch am Anfang des Trainings. Sie lebte lange Jahre am Land und ist erst seit ein paar Monaten in der Großstadt Wien. Vorbeigehende Hunde und vor allem Menschen springt sie mit enormer Kraft an und regt sich sehr auf. Ja, genau, es hängt eben nicht von der Rasse ab, ob ein Hund unerwünschtes Aggressionsverhalten zeigt.
Auch Fee hat inzwischen schon große Fortschritte gemacht, sie lernt, den Entscheidungen ihres Frauchens zu vertrauen und die Umwelt nicht mehr so furchtbar zu finden. Und ihr Frauchen weiß endlich, wie sie Fee am Besten unterstützen und helfen kann. :-)

Fee lernt, sich an ihrem Frauchen zu orientieren...

... anstatt alles selbst in die Pfote zu nehmen.

"Ich sehe fremde Menschen!"

"Mami sagt, das ist OK..."

Fee und ihre Menschin machen angenehme Erfahrungen.


Trainieren statt dominieren!!!


Montag, 13. Mai 2013

Unterstützerin bei "Trainieren statt dominieren - Gegen Gewalt in der Hundeerziehung"

als mitglied der "pet professional guild" und dem "kollegenkreis gewaltfreies hundetraining" stehe ich ohnehin für gewaltfreiheit und positive verstärkung.

und seit heute bin ich unterstützerin von "trainieren statt dominieren - gegen gewalt in der hundeerziehung"... eine tolle initiative!


Sonntag, 12. Mai 2013

die hundebox sinnvoll und hundegerecht verwenden... bei besuch...

ich hab ja ein "dynamisches trio"... :-)





eine, die herdi-mäßig territorial reaktiv handelt,
einen, der schon schwer gebissen hat (aus tierheim, dort "abgerichtet" und fast getötet worden) und "kein blatt vor den mund nimmt",
und einen, der zwar grundsätzlich alles liebt, was lebt, aber mit seinem fröhlichen gewusle eher mehr aufregung reinbringt als gelassenheit fördert.


daher ist naturgemäß besuch empfangen kein zuckerschlecken... oder doch? :-)

ich habe mich dagegen entschieden, hannes bei besuch den beißkorb anzuziehen. obwohl der beißkorb immer was positives ankündigt (spaziergang, futter,...) und er auch zu sabbern beginnt, sobald er den beißkorb sieht (pavlov sei dank :-)), hasst er ihn noch immer abgrundtief.

ein ordentliches boxentraining war mir - und hannes - bedeutend sympathischer.

also lernten die hunde auf signal "rein" in die box (hannes) bzw. in ihren korb (baghira und nemo) zu gehen. dort gibts dann immer was leckeres zum kauen.

als auf mein "rein" die hunde freudigst auf ihre plätze gelaufen sind - das checken die supertopcheckerdoggers gaaanz schnell - , hab ich begonnen, das auch beim (besser vor :-)) empfang von besucherInnen einzuführen.

mit großem erfolg:
wenn die menschen meine wohnung betreten sind die hunde noch glücklichst damit beschäftigt, ihr kauli zu zerteilen und zu essen. das nimmt die aufregung (kauen beruhigt wie daumenlutschen) und macht alles zu einem angenehmen ereignis (pavlov is always on your shoulder ;-)).

bei bekannten (und geliebten) menschen ist danach sowieso alles paletti und die box von hannes wird geöffnet, baghira und nemo freuen sich.

bei bekannten, aber nicht so "bevorzugten", menschen kann hannes an einer kurzen schleppleine (zur sicherheit) aus der box, alle hunde bekommen für besuch anschauen kekse. auch das führt innerhalb kürzester zeit - wenn nicht sofort - zu relaxten hunden.

bei unbekannten menschen bleibt hannes zuerst noch in der box und alle 3 bekommen für blick zu besucherInnen click & leckerli. da ists dann schnell vorbei mit der aufregung (die ohnehin von mal zu mal weniger wird) und hänschen kann wieder an der schleppleine raus.

[ganz allgemein instruiere ich besuchspersonen natürlich im vorhinein, belohne wünschenswertes verhalten der hunde und manage, wenns notwendig sein sollte!]

die box ist immer offen... hannes legt sich oft einfach so hinein. für ihn bedeutet die box, dass etwas angenehmes bis entspannendes passiert. niemals wird er bestraft durch "einsperren" - was er sich ohnehin nicht lange gefallen lassen würde, genau das eingesperrt werden war im tierheim das größte problem mit ihm.

auch nemo findet die box sehr einladend, und macht schon mal ein nickerchen drinnen. kein problem für hannes, er schläft inzwischen auf der couch. :-)



Samstag, 30. März 2013

Aggression und "Red Zone"-Hunde


Hunde, die Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden (generell Lebewesen) zeigen, machen uns Angst. Im Gegensatz zu manch anderen – für Menschen problematischen – Verhaltensweisen ist hier unmittelbarer Handlungsbedarf.
Darüber herrscht soweit mal Einigkeit; was man von den „Behandlungsmethoden“ nicht gerade sagen kann: von – in Österreich illegalen – Trainingsutensilien wie Teletakt und Stachelhalsband über Leinenruck und anderen gegen das Österreichische Tierschutzgesetz verstoßende Korrekturen bis hin zum gewaltfreien Training mit Leckerlis und co ist alles vertreten.

Inzwischen gibt es genügend Erkenntnisse über das Ausdrucks- und Lernverhalten, hundliche Bedürfnisse und Sozialverhalten, die beweisen, dass ein Training von Hunden, das auf Korrekturen und Bestrafung aufbaut, einen Hund weder „sicher“ macht noch tierschutzgerecht ist. Einige Argumente habe ich bereits in vergangenen Posts thematisiert (selbstverständlich kein Anspruch auf Vollständigkeit!):


Trotzdem erscheint es jedoch für viele Menschen logisch, einen Hund insbesondere für aggressives Verhalten zu bestrafen oder zu korrigieren, ihm deutlich zu zeigen, dass sein Verhalten unangemessen ist. Veraltete und überholte Rangordnungs- und Dominanztheorien untermauern dieses Vorgehen.

Medial, vor allem im Fernsehen, sind Beiträge beliebt, die sich mit der „Behandlung“ von Aggressionsverhalten befassen. Teilweise spektakuläre Maßnahmen, wie den Hund auf den Boden drücken bis er aufgibt, und weniger auffällige Korrekturen wie Leinenrucke, Tritte oder anderweitige Androhungen unangenehmer Konsequenzen erreichen viele ZuseherInnen. Und zum Leidtragen der Hunde (und der Sicherheit!) gibt es inzwischen auch viele NachahmerInnen. Der amerikanische Hundeflüsterer Cesar Millan ist der wohl bekannteste Anwender dieser tierquälerischen Methoden.

Hier ein vor kurzem erschienenes Interview einer Österreichischen Zeitung über die Gefahren und Tierschutzrelevanz von Cesar Millan und co:



Gerade Aggressionsverhalten erfordert also keine aversiven Trainingsmethoden (auch keine psychischen Bedrohungen „Wehe wenn du das tust“, „Nein“, Zischlaute aller Art), sondern Management (auslösende Situationen verhindern oder sinnvolle „Schadensbegrenzung“) und gezieltes Training durch positive Verstärkung (abseits der Abklärung möglicher gesundheitlicher Ursachen, Stressreduktion, klare Strukturen, Veränderungen im Tagesablauf, etc). Weder psychische noch physische Gewalt führt zu Hunden, die für ihre Umwelt keine Gefahr (mehr) darstellen.

Doch was ist mit diesen „Red Zone“-Hunden, die Cesar Millan meist innerhalb „kurzer Zeit rehabilitiert"? Die sind doch „wirklich aggressiv“ und „absolut gefährlich“, Ausnahmehunde in Punkto Aggressivität, die eine Trainerin wie ich und viele meiner KollegInnen noch nie live gesehen haben. Cesar rettet Hunde vor dem Einschläfern – ein Held?
Nein. Auch andere HundetrainerInnen retten Hunden das Leben, arbeiten aber gewaltfrei und belohnungsbasiert, mich eingeschlossen. Zahlreiche ExpertInnen warnen außerdem vor dem Training mittels Strafe und Korrekturen.
Ein weiterer Fehler in dieser Herangehensweise besteht vor allem auch darin, dass das Aggressionsverhalten überhaupt ausgelöst wird, um es dann bestenfalls zu unterdrücken. Eine sinnvolle, tierschutzkonforme und sichere Verhaltensänderung findet hier nicht statt. Fast jeder Hund kann zu einem „Red Zone“-Hund werden, wenn er für sein Ausdrucksverhalten bestraft und/oder massiv körperlich "bedrängt" wird (ein Tritt in die Flanken ist übrigens kein Aufmerksamkeitssignal wie ein menschliches auf die Schultern tippen, was auch niemals Aggressionsverhalten unterbrechen könnte!).

Gutes Training von Aggressionsproblemen behandelt die Ursachen: die Assoziationen der Hunde werden positiv verändert und der Hund lernt eine adäquate Verhaltensalternative. Das sieht dann wenig spektakulär aus. Auch bei „Red Zone“-Hunden.

Gerade heute hatte ich einen Hund im Training, den "sogar" Cesar Millan als „Red Zone“-Hund bezeichnen würde: Dämon (er wird Dämi gerufen), ein kastrierter Pitbull-Rüde, hat andere Hunde bereits mehrfach gebissen und einen sogar getötet (auch VertreterInnen anderer Rassen, die eine ähnliche Geschichte haben, sind bei mir im Training). Menschen gegenüber ist Dämon sehr freundlich, obwohl er bestimmt in der Vergangenheit vom Vorbesitzer körperlich bestraft wurde. Sein jetziger Besitzer erzählte mir im Erstgespräch, dass Dämon lange Zeit bei schnellen Bewegungen zusammenzuckte.
Der Hund hat Glück, sein Mensch ist ein Naturtalent. Nach nur zwei Theorieeinheiten (auch für den NÖ-Sachkundenachweis) inkl. Videobeispielen konnten wir die erste Praxisstunde erfolgreich abschließen: mittels positiver Verstärkung (hier mit Clicker) verändern sich Dämons Assoziationen anderen Hunden gegenüber und er lernt ein adäquates Alternativverhalten. Ausschlaggebend für den Erfolg war, dass wir Dämon nie in die Situation führten, die Aggressionsverhalten auslöst.
Die Prognose ist gut und ich bin zuversichtlich, dass wir die Distanz zu anderen Hunden bald verringern können, denn der Besitzer trainiert auch im Alltag ganz bewusst mit dem Hund, hat viel Einfühlungsvermögen und Empathie. Ziel ist es, dass man Dämon sicher an anderen Hunden in angemessenem Abstand vorbeiführen kann und dass er generell ansprechbar und damit kontrollierbar bleibt. Dämon trägt ein Brustgeschirr (an dem auch die Leine befestigt ist), wird „mit Leckerlis belohnt“ und ist mit Beißkorb gesichert.

Die 2. Praxiseinheit und es klappt schon wunderbar:



(Im Training von Hund-Hund-Aggression ist mir übrigens auch wichtig, dass der hundliche Trainingspartner, in dem Fall „mein“ Nemo, auch Spass daran hat – an der Leine gehen kann und soll ja auch lustig sein.)


Montag, 22. Oktober 2012

Hilfe zur Selbsthilfe: Aufgabe einer (Hunde-)Trainerin!

"Mir wäre das zu blöd, das dauernde Belohnen." - "Und ich will meinen Hund nicht dauernd herumzerren und -rucken, ihn dominieren, ihn anfauchen, wenn er dann erst nicht folgt."

Von diesem Gespräch mit einem anderen Hundehalter mit Junghund hat mir heute eine meiner Super-KundInnen erzählt (eigentlich sind alle meine KundInnen super :-)).


Welchen Satz hat wohl meine Kundin gesagt? --> RICHTIG, natürlich den zweiten. Ich muss dazu sagen, dass sie selbst mit ihrem Bobby (Tibet Terrier, 5 Monate) nach der Dominanzschiene gearbeitet hat. Aber nicht, weil sie es wirklich so wollte, sondern weil eine "Kollegin" von mir es ihr so angeleitet hatte.


Nachdem Bobbys Verhalten sich nicht verbesserte, sondern vielmehr von Tag zu Tag schlimmer wurde, wandte sie sich an mich. Man fragt sich vielleicht, was man denn schon großartig bei einem Welpen vom Züchter innerhalb der ersten 3 Monate "falsch" machen kann???
So einiges, denn Bobby war ein kleiner "Schnappi", der regelmäßig seine Wutanfälle ungeniert an der gesamten belebten und unbelebten Umwelt auslebte. Nachdem was mir so an "Maßnahmen" erzählt wurde, die an Bobby laut Anleitung angewendet wurden, wundert mich das nicht.


Inzwischen hat sich Bobby zu einem sehr gelehrigen und folgsamen und vor allem fröhlichen Junghund entwickelt, der die letzte Lern-Spiel-Stunde mit "Kollege" Larry (Welsh Corgi, 6 Monate) gemeinsam mit den Traumkundinnen äußerst erfolgreich absolviert hat.





Weshalb erzähle ich das?

Weil mir wichtig ist, dass meine KundInnen nicht einfach planlos das tun, was ich ihnen sage. Sie sollen verstehen, weshalb sie so und nicht anders mit ihrem Hund umgehen.

Dann gehen Konfrontationen mit "netten" HundehalterInnen auch insofern gut aus, als dass sich meine KundInnen nicht von ihrem Weg abbringen oder sich verunsichern lassen.

Denn Sätze wie: "Wann könnt ihr denn mal aufhören mit den Leckerlis?", "Der macht das nur wegen der Leckerlis!", "Der Hund muss auch ohne Belohnung folgen, weil ich der/die ChefIn bin.", muss sich wohl jede/r mal gefallen lassen...
Wieso niemand an ein Ende des Bestrafens, Leinenruckens und -Zerrens denkt, entzieht sich meiner Logik - und der meiner KundInnen. :-)


Auch Lenis, entzückender Rottweiler, mit seinen BesitzerInnen, ist ein Musterbeispiel davon, wie ich mir erfolgreiches Training vorstelle. Nämlich Hilfe zur Selbsthilfe.

Das heißt, nicht ich trainiere die Hunde, sondern die BesitzerInnen selbst. Die Leine von einem Hund meiner Kundschaft nehme ich möglichst nur dann in die Hand, um etwas (kurz) vorzuzeigen. Die Umsetzung passiert dann im ersten Schritt unter meiner Anleitung, weiters im Alltag ohne mich, und je nach Problemlage mit Auffrischungseinheiten unter meiner Beobachtung. :-)

Aber zurück zu Rotti Lenis:
Aufgewachsen unter unklaren Bedingungen, nicht gerade Vieles kennen gelernt, unangenehme Erfahrungen mit Menschen gemacht und wenig bis kaum Sozialisation mit anderen Hunden.
Kurz: Ein Leinenpöbler wie aus dem Lehrbuch, der sich mit knurrend und bellend mit voller Wucht Richtung Hund wirft, was für die zierliche Besitzerin durchaus zu einem gefährlichen Problem werden kann (abgesehen davon, dass das für Lenis' Psyche ein Horror ist).

Das gesamte Training haben Herr Besitzer und Frau Besitzerin selbständig durchgeführt, unter meiner Anleitung.
Sicherlich, dadurch sind gerade in der schwierigen Anfangszeit mal ein paar Timingsfehler passiert, was nicht geschehen wäre, hätte ich das Anfangstraining übernommen.

Aber der riesige Vorteil davon ist, dass die BesitzerInnen so viel besser lernen, ihren Hund zu lesen, mit ihm "richtig" zu trainieren und auch in sehr schwierigen Situationen hervorragende "Schadensbegrenzung" zu betreiben.

 Hier mal zwei Videos, die zeigen, wieviel alle bereits gelernt haben:






So sind sie auch auf unvorhersehbare Alltagsüberraschungen perfekt "vorbereitet", für die ich noch keine fertige Lösung erklärt hatte - denn sie haben verstanden, worum es geht und es auch selbst umgesetzt. Wodurch sie übrigens auch im Ansehen des Hundes "gewaltig" steigen. :-)

Als Hundetrainerin ist frau doch zu einem Großteil Menschentrainerin (was durchaus auch Spass macht... :-)). Wer hätte das gedacht. :-)





Dienstag, 5. Juni 2012

Member of "The Pet Professional Guild"

"Canis sapiens - gewaltfreies Hundetraining" ist nun PPG-Mitglied - The Pet Professional Guild. 

PPG ist ein Netzwerk gewaltfrei arbeitender TrainerInnen, das ständig Fortbildungen auf höchstem Niveau bietet:

http://www.petprofessionalguild.com/PPGGuidingPrinciples

The Pet Professional Guild Vision
A world where people and pets can live together to their mutual benefit and where pets can live and function free from physical and mental pain, stress and fear as valued family members.
  
The Pet Professional Guild Mission
Our mission is to help make every pet a valued member of its family and improve the relationship and the quality of life people share with their pets by;
  • Providing the greatest value and highest quality, state-of-the-art, force-free, scientific based pet training and pet care for each clients.
  • We will always demonstrate integrity, compassion and an uncompromising commitment to excellence in the care and support of clients and their pets.
  • We will continually expand our knowledge and improve our skills to serve our clients as a valuable resource, providing the most innovative pet training and pet care possible.
Our Pledge:
  • We pledge to use our knowledge and skills for the benefit of pets and their owners.
  • To practice within the pet care industry conscientiously with dignity and in keeping with the principles of The Pet Professional Guild.
  • We accept as a lifelong obligation the continual improvement of professional knowledge and competence.
  • We are committed to the highest professional and ethical standards in any business practices and in the approach to pet training and pet care.
  • Customers will always be treated with respect, kindness and caring.
  • To work openly and honestly with clients who share these values in their relationship with their pet and who;
  1. Are committed to educating their pets and learning to truly communicate with them.
  2. Enjoy working, playing and spending time with their pets.
  3. Integrate their pets into their family and are willing to teach them how to live in a human society.
  4. Recognize and understand the value, effectiveness and power of force-free training methods.
  5. Are dedicated to optimizing the physical, social and mental well-being of their pets.
Our Key Values
  • First, do no harm:
  • Our ethical principles allow for no harm and provide for the well being of each pet.
  • Emphasize a 'holistic', force-free approach to pet training and pet care by attending to the physical, emotional, and environmental well being of pets in our care.
The Pet Professional Guild Members Professional Ethics
  1. We always hold the pet’s welfare as our top priority. The pet is the vulnerable component in the consultation process as they cannot offer informed consent
  2. The professionals’ role is one that is beneficial to the pet and never to its detriment. Always seek to do no harm.
  3. Do not condone or endorse any treatment by a pet’s owner that is physically or mentally cruel. We will opt out of a consulting agreement rather than attempt to manage an unethical course of action.
  4. We only consult with clients who offer cases that we have the professional competence to deal with.
  5. We only use procedures, protocols and training tools that are empirically based and have a proven track record.
  6. We always consider communications with our clients privileged. We will only break that confidentiality if a pet is being abused and the client cannot be dissuaded from using their current approach. We always act according to local and state laws in terms of reporting animal cruelty.
  7. We recognize that the pets’ owner is responsible for their pet and the owner has the right to make decisions about the professional treatment of their pet.
  8. Ensure all communications are professional and based in fact. When discussing industry practices, trends or issues, members will limit discussion to practices and consequences, rather than the individuals using them, thereby ensuring informed, professional and civil exchanges that enrich members and the industry of force-free pet professionals
  9. Apply the following ethical principles to each situation you encounter:
  • Respect for the freedom and dignity of others
  • Do no harm
  • Do good
  • Act fairly
  • Be faithful to promises made




Samstag, 24. März 2012

Videos vom heutigen Lernspaziergang mit Simba und Coco

Vor dem direkten Kontakt haben wir mal die Aufregung über eine potenzielle neue Freundin abgewartet und sind mit etwas Abstand hintereinander gegangen, inkl. Positionswechsel. Auch einen Radfahrer mit Hund haben wir getroffen:




Anschließend gab's eine Einheit "parallel gehen", mit Weinstöcken dazwischen. Direkt im Anschluss war ein unaufgeregtes "Zusammenlassen" problemlos möglich:




Nach einem kurzen gemeinsamen Rasten auf einer Bank gings weiter mit Kooperationsübungen:





Aber nicht immer wird Hundsi zum Leckerli-Suchen geschickt, es kann auch sein, dass es in die andere Richtung weitergeht (Leckerli links außerhalb des gefilmten Bereichs):





Ein Laufspiel für Zwischendurch... und so klappt's auch mit dem Abrufen:




Zum Abschluss gab's für Simba einen Erstkontakt mit einem Beißkorb:




Und Coco wurden von mir die Pfoten und die Ohren untersucht, selbstverständlich spielerisch mit Belohnungen. Ertragen muss sie beim Tierarzt, nicht bei mir, was ihr durch so ein Training dann auch leichter fällt. Auch absolut sinnvoll, wenn eigene BesitzerIn das Untersuchen in der Art und Weise hin und wieder übt:




Selbstverständlich haben beide Hündinnen alle Übungen gemacht, individuell angepasst!




Samstag, 1. Januar 2011

Streichelweich

Ich war heute mit Spider spazieren. Mit dem Beißkorb im Gesicht war er nicht überglücklich und hat ihn mal "abgeschüttelt". :-)
Das Beißkorb-Anziehen haben wir aber so gut geübt, dass Spider ihn sich beim 2. Mal wieder problemlos "anschnallen" ließ und sich diesmal damit abfand.






Spider ist schon lange nicht mehr gebürstet oder richtig gekrault worden, daher hab ich das heute nach dem Spaziergang nachgeholt. Er genießt das total und lehnt sich gegen meine Beine oder meine Hand.


Am liebsten würd ich ihn ja behalten, ich bräuchte nur eine größere Wohnung/Haus...

Wer kann dem lieben Bub ein schönes Zuhause geben (oder mir eine größere Unterkunft)? :-)

Samstag, 25. Dezember 2010

"Alternative Ausbildungen nicht anerkannt": Entwurf einer neuen Hundeausbildungs-VO

Bitte helft mit, diese Verordnung zu verhindern! Bis 28.1.2011 haben wir noch Zeit, gegen den Entwurf anzukämpfen!

Kopiert den roten Text, setzt Eure Daten ein und schickt ihn an Herrn Stöger/BMG.

Nach dem Brief findet Ihr den Gesetzesentwurf zum selbst überzeugen!




Name
Anschrift                                                                                                                 Datum

Bundesminister Alois Stöger
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
e-mail: legvet@bmg.gv.at
 

Betreff:       VO des BMG über die tierschutzkonforme Ausbildung
                     und das Verhaltenstraining von Hunden


Sehr geehrter Herr Bundesminister Stöger,

hundegerechtes Training gewinnt gerade im Hinblick auf die neuen Verordnungen in manchen Bundesländern an Bedeutung. Der neue Gesetzesentwurf ist soweit begrüßenswert, als hohe Qualitätskriterien - Training mittels Motivation und Belohnung, kein Druck oder Zwang -  angestrebt werden. Leider bewirkt der Entwurf de facto aber gerade das Gegenteil!

Der vorliegende VO-Entwurf geht anscheinend davon aus, dass Hundetrai­nerInnen in Österreich ausschließlich hobbymäßig in den Vereinen des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV), der Österreichischen Hundesportunion (ÖHU) oder des Österreichischen Jagd­hundegebrauchsverbandes (ÖJGV) tätig oder DiensthundeführerInnen sind.

Dies entspricht schon lange nicht mehr der Realität in Österreich. In den letzten Jah­ren haben sich zahlreiche selbstständig tätige, freie HundetrainerInnen etabliert, die ihre Ar­beit hauptberuflich auf Basis und im Einklang der gültigen Gesetze Ihres Ressorts (Punkt 1.6. der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung) tun. Diese TrainerInnen sind vielfach bewusst nicht einem der genannten Vereine unterstellt, sondern absolvierten alternative hochwertige Ausbildungen und Seminare im In- und Ausland.

Diese freien HundetrainerInnen außerhalb der kynologischen österreichischen Vereine konnten sich doch nur etablieren, weil es eine entsprechende Nachfrage danach gibt. KonsumentInnen haben Interesse an Alternativen zur "konventionellen" Ausbildung ihrer Hunde auf dem ÖKV/ÖHU-Hundeplatz, gerade weil diese freien TrainerInnen ein hohes Qualitätsniveau und hohe Fachkompetenz in Bezug auf tierschutzkonformes Training mittels Motivation und Belohnung aufweisen. Sie jetzt bewusst zu zerstören ist ein Rückschritt in ein monopolisti­sches Hundetrainingsangebot, das dem/der HundehalterIn keinerlei Wahlmöglichkeit offen lässt. Vor allem, da einerseits tierschutzmotivierte TrainerInnen ins Abseits gedrängt werden und andererseits alteingesessene TrainerInnen der genannten Vereine von vorneherein anerkannt werden, leidet die Qualität des Hundetrainings in Österreich und somit die Hunde.

Die freien HundetrainerInnen leisten seit Jahren einen viel größeren Beitrag zu einer tierschutzgerechten Ausbildung, als dies "am Hundeplatz" möglich ist bzw. wäre. Gerade hier lassen sich nämlich keine schwerwiegenden Probleme lösen. Die so wichtige Arbeit mit Hunden im Alltag stellt die bestmögliche Prävention von Beißunfällen dar und wäre durch diese neue Verordnung gefährdet.

  •      Mit der vorliegenden Verordnung vernichten Sie die wirtschaftliche Existenz von hunder­ten Menschen in Österreich, die damit einkommens- und arbeitslos werden. Diese Men­schen haben ihre berufliche Tätigkeit als HundetrainerIn auf Basis geltender Gesetze (Punkt 1.6. der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverord­nung) aufgenom­men und dürfen mit Inkrafttreten der Verordnung ihre Arbeit nicht mehr tun.
  •         Denn: Der vorliegende Verordnungsentwurf bedeutet das Aus für alle Hundetrai­nerInnen, die nicht dem Österreichischen Kynologenverband (ÖKV), der Österreichischen Hundesportunion (ÖHU) oder dem Österreichischen Jagd­hundegebrauchsverband (ÖJGV) angehören bzw. DiensthundeführerInnen sind! Damit werden alle in Österreich tätigen freien HundetrainerInnen mit einem Feder­strich abgeschafft. Sie alle müssten ihre Betriebe, von denen sie wirtschaftlich abhängig sind, für die Dauer von zwei Jahren schließen und müssten bei ei­nem /einer ÖKV-, ÖHU-, ÖJGV-HundetrainerIn oder DiensthundeführerIn in die Lehre gehen.
  •   Die freien, selbständig als EinzelunternehmerIn tätigen HundetrainerInnen verfügen zum erheblichen Teil über hoch qualifizierte Ausbildungen, in vielen Fällen bei international renommierten HundetrainerInnen, haben oftmals eine langjährige Be­rufspraxis als HundetrainerIn und leisten ihren Beitrag für gut ausgebildete Hunde. Viele dieser TrainerInnen haben Ausbildungen, die in In­halt und Umfang bei Weitem über das von Ihnen in der Verordnung vorge­schriebene Ausmaß hinaus gehen!
  •   Sie schließen mit dieser Verordnung alle bereits tätigen TrainerInnen von der Hunde­ausbildung aus, die ihre Trainerausbildung bei den Begründern der modernen, gewalt­freien und damit tierschutzgerechten Hundeerziehung ab­solviert haben. Es sind dies weltweit angesehene Größen wie Turid Rugaas, Clarissa von Rein­hardt, Sheila Harper, Anne Lill Kvam usw.
  •   Im Sinne des Tierschutzes bedeutet dies einen Rückschritt um Jahre bis Jahr­zehnte in der Hundeausbildung in Österreich! Moderne, gewaltfreie, tier­schutzgerechte Hundeerziehung hat ihren Ursprung in Europa bei den genannten inter­nationalen Größen genommen. Eine Vielzahl der dort ausgebildeten Men­schen arbeitet auf wissenschaftlicher Basis und höchsten ethischen Grundsätzen jetzt in Österreich als HundetrainerIn. Mit dem vorlie­genden VO-Entwurf schließt man all diese HundetrainerInnen von der Hundeausbil­dung und Ausbildung weiterer Trai­nerInnen aus. Damit fördern Sie den Tierschutz in der Hundeausbildung nicht sondern Sie boykottieren ihn!
  •   Gleichzeitig schafft das BMG zumindest für die Dauer von zwei Jahren eine Mo­nopolstellung für ÖKV-, ÖHU-, ÖJGV-TrainerInnen und DiensthundeführerInnen. Denn die AbsolventInnen des Universitätslehrganges „Angewandte Kynologie“ können frühestens 2012 einen Beitrag leisten und müssen zuvor ebenfalls bei den angeführten TrainerInnen praktiziert haben, deren Zugang zur Hundeerziehung immer noch ein stark hundesportlicher Ansatz ist, der auf Unterordnung basiert und oftmals wenig bis keinen Bezug zum Alltag hat.
  •   Sie nehmen den HundehalterInnen die Möglichkeit der freien Entscheidung dar­über, auf welche Art und Weise ihre Hunde ausgebildet werden, weil Sie die Menschen zumindest für zwei Jahre dazu zwingen, ihre Hunde bei einem/einer ÖKV-, ÖHU-, ÖJGV-TrainerIn oder DiensthundeführerIn ausbilden zu lassen.
  •   Sie ignorieren mit dieser Verordnung die Tatsache, dass es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits HundetrainerInnen in Österreich gibt, die aufgrund geltender Gesetze eine von Amtswegen festgestellte Gleich­stellung mit ÖKV-, ÖHU- ÖJGV-HundetrainerInnen und DiensthundeführerInnen er­reicht haben, indem sie aufgrund geltender Landesgesetze beispielsweise be­rechtigt sind den Wiener Hundeführschein, die NÖ Hundehalte-Sachkunde­verordnung oder den OÖ Hundehalte-Sachkundenachweis abzunehmen.
Ich bitte Sie, den vorlie­genden Verordnungsentwurf noch einmal grundsätzlich  zu überarbeiten. 
All jene Hunde­trainerInnen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits nachweis­lich eine qualifi­zierte Ausbildung und Berufspraxis außerhalb der kynologi­schen Vereine haben müssen ebenfalls explizit anerkannt werden (§7 Über­gangsbestimmung)!
Weiters muss es ermöglicht werden, auch zukünftig mit alternativen, qualitativ hochwertigen Ausbildungen im In- und Ausland als HundetrainerIn anerkannt zu werden, wenn deren Inhalte sich mit denen der Verordnung decken! 
Schließlich sollten die Ausbildungsinhalte im Vordergrund stehen, und nicht Vereine oder Institutionen!


Hochachtungsvoll








GESETZESENTWURF:

Kurztitel
HundeausbildungsVO
Titel
Verordnung hinsichtlich näherer Bestimmungen über die Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden


Vorblatt
Problem:
Mit der Novelle zum TSchG (BGBl. I Nr. 80/2010) wurde in § 24 Abs. 3 TSchG eine Verordnungsermächtigung normiert, womit die Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden geregelt werden sollen. Dies soll den Punkt 1.6. der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung ersetzen.
Ziele:
Mit dieser Verordnung wird das Ziel verfolgt, Ausbildungsinhalte des Hundetrainings festzulegen. Bislang mangelt es an einheitlichen Qualitätskriterien in diesem Bereich.
Alternativen:
Beibehaltung des Punktes 1.6. der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung.
Inhalt:
Diese Verordnung legt die Grundsätze der Hundeausbildung fest. Weiters werden personenbezogene Erfordernisse an die Ausbildner, Inhalte der Ausbildung und deren Prüfung, sowie Ausschlussgründe auf Seiten des Ausbildners geregelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Keine.
Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Bürger/innen und Unternehmen:
Hat gegenüber der derzeitigen Rechtslage keine Auswirkungen.
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:
Keine.
Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
Keine.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die im Entwurf vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normsetzungsverfahrens:
Keine.




Entwurf
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden
Aufgrund der §§ 24 Abs. 1 Z 2 und 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), BGBl. I Nr. 118/2004 Art. 2, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2010, wird verordnet:
Anwendungsbereich
§ 1. Diese Verordnung ist auf die Ausbildung aller Hunde anzuwenden. Ausgenommen davon sind Diensthunde im Sinne des § 1 der Diensthunde-Ausbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 494/2004.
Grundsätze in der Hundeausbildung
§ 2. (1) Die Ausbildung und das Verhaltenstraining des Hundes müssen tierschutzkonform erfolgen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass keine Maßnahmen zur Anwendung kommen, die gemäß § 5 TSchG vom Verbot der Tierquälerei erfasst sind.
(2) Bei der Ausbildung und dem Verhaltenstraining des Hundes ist darauf Wert zu legen, dass eine hundegerechte Sozialisation an Hunde und Menschen jeden Alters und eine Gewöhnung an möglichst viele Umweltreize erfolgt.
(3) Das gewünschte Verhalten des Hundes soll in größtmöglichem Ausmaß mittels positiver Verstärkung gefördert werden. Stresssituationen sind weitestgehend zu vermeiden.
Ausbildung fremder Hunde
§ 3. (1) Zur Durchführung von Ausbildungen und Verhaltenstrainings von Hunden sind nur tierschutzqualifizierte Hundetrainer berechtigt. Dies gilt nicht für die Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden, welche ausschließlich durch deren Halter erfolgen.
(2) Als tierschutzqualifizierte Hundetrainer dürfen sich nur solche Personen bezeichnen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
           1. sie müssen eigenberechtigt und zur Haltung von Tieren gemäß § 12 TSchG geeignet sein;
           2. sie müssen verlässlich sein;
           3. sie müssen die erforderliche Aus- und Fortbildung nachweisen können.
Aus- und Fortbildung tierschutzqualifizierter Hundetrainer
§ 4. Die Aus- und Fortbildung gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 hat mindestens Folgendes zu umfassen:
           1. Praxis von mindestens zwei Jahren durch Mitarbeit bei einem tierschutzqualifizierten Hundetrainer zumindest in Welpenkursen und Begleithundekursen.
           2. Nachweis von Kursbesuchen während der oben genannten Zeit in verpflichtendem Ausmaß von zumindest 150 Stunden.
           3. Abschluss der Ausbildung durch eine Prüfung, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Prüfung wird von drei Sachverständigen, einem in der Verhaltensforschung tätigen Wissenschafter, einem Fachtierarzt für Kleintierkunde und einem tierschutzqualifizierten Hundeausbildner gemeinsam abgenommen. Im praktischen Teil sind Lösungsansätze in mindestens vier unterschiedlichen Situationen vorzusehen. Über die bestandene Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen, welches der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu übermitteln ist.
           4. Verpflichtende Fortbildung alle zwei Jahre, die einerseits eine Kurzwiederholung des Basiswissens und andererseits eine Weiterbildung bietet.
Ausbildungsinhalte
§ 5. (1) Im Zuge der Ausbildung gemäß § 4 Z 2 müssen jedenfalls die wesentlichen Grundlagen der folgenden Inhalte vermittelt werden:
           1. Tierschutzgerechte Erziehungsmethoden
           2. Lernmethodik und Lernverhalten, Konditionierung
           3. Ausdrucksverhalten des Hundes
           4. Wesen und Verhalten des Hundes (Gefahrensituationen erkennen, Umgebungsreize)
           5. Aggressionsverhalten (in Verbindung mit Reizschwelle und Gehorsamsbereitschaft)
           6. Rassespezifisches Verhalten
           7. Tierartgerechte Haltung, Fütterung und Pflege, sowie die speziellen Bedürfnisse einzelner Rassen
           8. Zucht und Aufzucht von Hunden, Entwicklungsphasen und ihre Bedeutung
           9. Welpenerziehung und Entwicklung, Welpenaufzucht, Welpenschule
        10. Hundezucht, Hundeausstellungen und Hundebewertung
        11. Ethologie, Kommunikation und Didaktik
        12. Rechtsbestimmungen (insbesondere Tierschutzrecht)
        13. Veterinärmedizinische Grundlagen, Krankheiten des Bewegungsapparates, Impfungen, Erbkrankheiten, Genetik und Anatomie, Erste Hilfe
        14. Mensch-Tierbeziehung, Geschichte des Hundes
        15. Disziplinen des Hundesports
(2) Die geltenden Ausbildungsinhalte samt Erläuterungen werden vom Bundesminister für Gesundheit auf der Homepage des Bundesministeriums veröffentlicht.
(3) Das Bundesministerium für Gesundheit kann Vereine, die eine dieser Verordnung entsprechende Ausbildung anbieten, auf der Homepage des Bundesministeriums veröffentlichen. Auf diese Veröffentlichung besteht kein Rechtsanspruch.
Ausschließungsgründe
§ 6. (1) Verlässlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 2 liegt keinesfalls vor, wenn eine Person wegen tierquälerischen Verhaltens von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde rechtskräftig verurteilt bzw. bestraft worden oder die Staatsanwaltschaft auf Grund diversioneller Maßnahmen (§ 198 StPO) von der Strafverfolgung zurückgetreten ist.
(2) Ebenso liegen diese Anforderungen nicht vor, wenn eine Person wegen eines vorsätzlich begangenen Vergehens gegen Leib und Leben rechtskräftig verurteilt worden ist.
Übergangsbestimmung
§ 7. (1) Für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits tätige Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion, Trainer des Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes sowie Personen, die den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ absolviert und zusätzlich die geforderte Praxis gemäß § 4 Z 1 erworben haben, gelten die in § 3 geforderten Ausbildungskriterien als erfüllt.
(2) Die Ausbildung von Diensthundeführern gilt als anerkannt.
Personenbezogene Bezeichnungen
§ 8. Alle in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
In-Kraft-Treten
§ 9. Diese Verordnung tritt mit 1. März 2011, jedoch nicht vor Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt, in Kraft.


Erläuterungen
Allgemeiner Teil
Der vorliegende Verordnungsentwurf beruht auf der Verordnungsermächtigung des § 24 Abs. 3 TSchG. Generell wird festgelegt, was unter tierschutzkonformer Hundeausbildung zu verstehen ist. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ausbildung von Personen, die als Hundetrainer tätig sind, das heißt die fremde Hunde ausbilden oder Tierhalter bei der Hundeausbildung anleiten und unterstützen, gelegt. Für die Ausbildungserfordernisse werden bundesweit standardisierte Qualifikationen festgelegt, da es für den Beruf des Hundetrainers unerlässlich ist, den Nachweis über die notwendigen Fachkenntnisse zu erbringen. Der Hundetrainer ist vielmals ein wichtiger Ansprechpartner für den Hundehalter in allen Fragen, die sich aus dem Umgang mit dem Hund ergeben. Wurde der Hund in einer Zoofachhandlung erworben, ist der Kunde bereits beim Kauf vom Gewerbetreibenden umfangreich aufzuklären, insbesondere über das Eingriffsverbot des § 7 TSchG, zu Fragen der Ernährung und Erziehung, über die notwendige tierärztliche Betreuung (wie Impfungen, Entwurmungen) und auch über die Pflicht zur Registrierung gemäß § 24a TSchG (vgl. hierzu § 8 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung).
Die vorliegende Verordnung berücksichtigt einerseits die Grundsätze einer schlanken und effizienten Staatsverwaltung, da kein Verfahren vor der Behörde zur Anerkennung vorgesehen ist, andererseits auch jene der Kundenfreundlichkeit. Zur Kontrolle der Einhaltung dieser Verordnung siehe im Übrigen im Besonderen Teil die Ausführungen zu § 3.
Besonderer Teil
Zu § 1:
Es wird der Geltungsbereich dahingehend normiert, dass die Bestimmungen dieser Verordnung für alle Hunde - mit Ausnahme der Diensthunde - gelten. Diensthunde sind ausschließlich Hunde im Eigentum des Bundes, die bei der Sicherheitsexekutive und beim Bundesheer eingesetzt werden.
Auf die Ausbildung von Jagdhunden finden das Tierschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen jedenfalls Anwendung, da nur die Ausübung der Jagd nicht unter das Tierschutzgesetz fällt und die Ausbildung nicht unter den Terminus in „Ausübung der Jagd“ subsumiert werden kann.
Zu § 2:
Es wird hier auf die tierschutzgerechte Ausbildung abgestellt. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Maßnahmen zum Wohl der Tiere getroffen werden; tierquälerisches Verhalten, wie es in § 5 TSchG festgeschrieben ist, ist in jedem Fall verboten. Der Hund soll mittels positiver Verstärkung (etwa durch die Gabe von Belohnungen) das gewünschte Verhalten zeigen. Es ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass der Hund nicht zu viel Stress ausgesetzt und nicht überfordert wird. Maßnahmen, die Kampfbereitschaft und Aggressivität erhöhen, sind ebenso verboten wie der Einsatz von Stachelhalsbändern, Korallenhalsbändern und Geräten, die darauf abzielen, das Tier zu dressieren oder sein Verhalten durch Härte oder mittels Strafreizen zu beeinflussen. Tierkämpfe und das Hetzen auf andere Tiere, um das Tier abzurichten, sind verboten. Bei der Ausbildung zum Schutzhund muss zudem darauf geachtet werden, dass die Ausbildung nicht abgebrochen wird.
Zu § 3:
In dieser Bestimmung werden die personenbezogenen Erfordernisse bezogen auf die Ausbildung fremder Hunde geregelt. Damit sind auch all jene Ausbildungen erfasst, bei denen der Halter des Hundes zwar mitwirkt, sich bei der Ausbildung aber der Hilfe einer anderen Person bedient. Tierschutzqualifizierte Hundetrainer müssen insbesondere über die entsprechende Verlässlichkeit und Sachkunde verfügen, eigenberechtigt sein und die in § 4 geforderte Aus- und Fortbildung nachweisen können.
Wer sich fälschlicherweise als „tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ bezeichnet, verstößt gegen die Bestimmungen dieser Verordnung und begeht somit eine Verwaltungsübertretung (§ 38 Abs. 3 TSchG). Dies ist gegebenenfalls gemäß § 33 Abs. 1 TSchG von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu prüfen und für den Fall, dass es sich tatsächlich um eine Falschbezeichnung handelt, zu ahnden. Daneben sind auch zivilrechtliche Folgen einschließlich von Verfahren nach dem UWG möglich.
Durch die geschützte Bezeichnung ist sichergestellt, dass der Tierhalter die Qualifikation des Hundetrainers im Sinne des Tierschutzes erkennen kann.
Zu § 4:
Im Sinne der Qualitätssicherung und auch im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit der einzelnen Ausbildungen wird hier festgelegt, welchen Umfang die Ausbildung jedenfalls zu enthalten hat.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die gesamte Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 2 Jahre, wobei der Nachweis der praktischen Ausbildung bei einem zumindest in Welpen- und Begleithundekursen zu erfolgen hat. Innerhalb dieses Zeitraumes ist auch der theoretische Ausbildungsteil zu absolvieren, bei dem mindestens 150 Stunden verpflichtend vorgesehen sind.
Die Prüfung wird im Zusammenwirken von drei Sachverständigen abgenommen. Als Sachverständige haben dabei je ein in der Verhaltensforschung aktiver Wissenschafter, ein Fachtierarzt für Kleintierkunde und ein tierschutzqualifizierter Hundeausbildner zusammenzuwirken. Die Zusammensetzung der Sachverständigen aus den drei genannten Gebieten soll sicherstellen, dass der zukünftige Ausbildner über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um auch mit schwierigen Hunden bzw. Mensch-/Hundgespannen umzugehen und dies auch praktisch unter Beweis zu stellen.
Im praktischen Teil sind vier bis fünf Fälle abzuprüfen, für welche der Prüfungskandidat Lösungsansätze zu erbringen hat.
Alle zwei Jahre ist eine Fortbildung verpflichtend.
Zu § 5:
Es werden hier jene Inhalte festgehalten, welche in der Ausbildung jedenfalls enthalten sein müssen. Sie sind von besonderer Relevanz im Hinblick auf den Tierschutz. Für den Hundebesitzer erleichtert es die richtige Wahl der Hundeschule, da nun ein hoher Mindeststandard in der Ausbildung vorgeschrieben ist; gerade in Zeiten, wo sogenannte „Problemhunde“ vermehrt in Erscheinung treten, ist eine Qualitätskontrolle sinnvoll und auch notwendig.
Tierschutzgerechte Erziehungsmethoden in Verbindung mit Lernmethodik und Lernverhalten sowie Konditionierung zeigen deutlich den Fortschritt in der Hundeausbildung auf, da in heutigen Ausbildungen das stressfreie Trainieren (Erziehung belohnungsbasiert) im Vordergrund steht, womit der Hund eine vertrauensbildende Interaktion mit dem Menschen aufbaut. Dies wirkt sich positiv auf den Gehorsam des Hundes aus. Bei zwangsbasierenden Erziehungsmethoden treten vermehrt Verhaltensprobleme wie Angst bis hin zur Aggression auf - unsachgemäßes Anwenden von Bestrafungsmaßnahmen kann eine Gegenwehr des Hundes zur Folge haben.
Um das Verhalten des Hundes richtig einschätzen zu können, ist es zudem unerlässlich, über das Ausdrucksverhalten und sein rassespezifisches Verhalten Bescheid zu wissen - frühzeitiges Erkennen der vom Hund ausgesendeten Signale ist zum Schutz sowohl der Tiere als auch der Menschen hier von immenser Bedeutung. Damit in Zusammenhang sind Kenntnisse über Wesen und Verhalten des Hundes, Auslöser von Aggressionen und auch über die Einflussnahme bei der Zucht zu berücksichtigen. Dies alles dient dem tierschutzgemäßen Umgang mit dem Hund.
Die Erziehung des Hundes setzt bereits im Welpenalter an, da der Hund bereits in dieser Phase wichtige Prägungen für das spätere Verhalten mitbekommt. Besonders in der Sozialisationsphase ist der Umgang/das friedliche Aufeinandertreffen mit anderen Lebewesen entscheidend für die weitere Entwicklung des Hundes und auch zu seinem eigenen Schutz. Er lernt dabei, die Signale von Mensch und Tier richtig zu erkennen. Gerade aus diesen Gründen ist es wichtig, dass dem Themenkomplex Welpenerziehung, Welpenaufzucht, Welpenschule in der Ausbildung Rechnung getragen wird. Untrennbar damit verbunden ist auch das Wissen um Zucht und Aufzucht von Hunden, das Wissen über die verschiedenen Entwicklungsphasen eines Hundes und auch über die Bedürfnisse einzelner Rassen in Bezug auf artgerechte Haltung, Pflege und Fütterung. Hier kommt auch den Richtern bei Ausstellungen eine wichtige Rolle zu, da gerade prämierte Tiere für die Zucht bevorzugt herangezogen werden.
In der Vermittlung ethischer Grundsätze, was das Wissen um die Grundbedürfnisse des Hundes für ein physisches und psychisches Wohlbefinden beinhaltet, wird dem § 1 TSchG Rechnung getragen, welcher auf die besondere Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf abstellt. Ausbildungen im Bereich der Ethik tragen dazu bei, dass dem Tierhalter das Bewusstsein hierfür vermittelt wird und er dem Hund größtmögliche Fürsorge zukommen lässt. Da der Hund als Sozialpartner des Menschen agiert, ist auch der Lerninhalt Kommunikation und Didaktik hierbei zu berücksichtigen – gewaltfreie Kommunikation ist Voraussetzung für einen friedlichen Umgang von Hunden untereinander und auch von Hunden mit anderen Lebewesen.
Die Kenntnis veterinärmedizinischer Grundlagen, insbesondere was Impfungen, Erbkrankheiten, Genetik und Anatomie, Erkrankungen des Bewegungsapparates und Erste-Hilfe-Maßnahmen betrifft, sollten vermehrt auch den Nichtmedizinern nahegebracht werden. Dieser Ausbildungsinhalt stellt zumindest beim Hundeausbildner sicher, dass er über diese Grundkenntnisse verfügt, womit auch sichergestellt wird, dass es zu keiner Überforderung/Überbeanspruchung des Hundes während der Ausbildung kommt.
Das Wissen um die, für die Tierhaltung, einschlägigen Rechtsvorschriften ist unerlässlich – insbesondere ist in der Ausbildung auf das Tierschutzgesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen einzugehen, daneben aber auch auf Bestimmungen in anderen Bundes- oder Landesgesetzen (z.B. Sicherheitspolizeigesetze, diverse Verordnungen der Länder in Bezug auf Hundehaltung/ Hundeführschein).
Mit der Vermittlung der Grundlagen des Hundesportes soll vermieden werden, dass ein Hund überfordert wird. Spezielle Rassen haben besondere Bedürfnisse/Fähigkeiten, die gezielt eingesetzt werden können wie z.B. im Sport. Mit dem richtigen Training dieser Hunde wird dem Tierschutzgedanken Rechnung getragen.
In Abs. 2 wird die Veröffentlichung der Ausbildungsinhalte samt Erläuterungen auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit festgelegt. Mit der Veröffentlichung der erforderlichen Ausbildungsinhalte des tierschutzqualifizierten Hundetrainers auf der Homepage des Bundesministeriums ist für jeden Hundehalter die Möglichkeit gegeben, sich ein Bild darüber zu machen, nach welchen Kriterien ein Hundetrainer ausgebildet wurde.
Zu § 6:
Zur Ausbildung von Hunden ist keinesfalls berechtigt, wer bereits wegen tierquälerischen Verhaltens von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde rechtskräftig verurteilt bzw. bestraft wurde sowie Personen bei denen die Staatsanwaltschaft auf Grund diversioneller Maßnahmen (§ 198 StPO) von der Strafverfolgung solcher Delikte zurückgetreten ist. Ebenfalls von einer Ausbildung ausgeschlossen sind Personen, die wegen eines vorsätzlich begangenen Vergehens gegen Leib und Leben rechtskräftig verurteilt wurden. Dies dient zum Schutz der Hunde.
Zu § 7:
Abs. 1 dieser Bestimmung stellt klar, dass jene Hundetrainer, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung bereits die Anforderungen des Punktes 1.6. der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung erfüllt haben, den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen. Dies gilt jedenfalls für zu diesem Zeitpunkt tätige Trainer des Österreichischen Kynologenverbandes, Trainer der Österreichischen Hundesportunion und Trainer des Österreichischen Jagdhundegebrauchsvereins sowie für Personen, die den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ absolviert haben, sofern sie die geforderte Praxis des § 4 Z. 1 erworben haben.
In Abs. 2 wird festgestellt, dass Diensthundeführer generell anerkannt sind. Deren Ausbildung wird in anderen Rechtsvorschriften geregelt.