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Dienstag, 19. Januar 2016

Der „Problemhund“ im Alltag - Seminar


Wege aus der Krise



Dein Hund reagiert sehr aufgeregt und bellt oder springt sogar knurrend in die Leine, wenn er fremde Hunde (oder andere Auslöser) sieht? Oder er steht generell "unter Strom" und sucht die Umgebung nach "Feinden" ab? Vielleicht zeigt er aber auch große Angst in manchen Situationen, lässt sich nicht beruhigen und ist nicht ansprechbar?
In diesem Seminar werden Ursachen und Auslöser erklärt - nur wer das Verhalten seines Hundes versteht, kann auch adäquat darauf eingehen.
Im weiteren werden mögliche Bewältigungsstrategien, Trainingsansätze und vor allem Lösungen für schwierige Alltagssituationen ("Notfallpläne") vorgestellt.
Die Theorie wird anhand von Videos veranschaulicht.


Inhalte:
  • "Problemhund" - Warum?
  • Lerntheoretische und verhaltensbiologische Grundlagen
  • Markertraining / Clickertraining
  • Bewältigungsstrategien
  • Verschiedene Trainingsansätze...
  • ... sinnvoll im Alltag anwenden


Samstag, 12.3.2016
10:00 - 14:30 Uhr
Preis: 70 Euro - inklusive Kaffee, Tee, Getränke
Ort: FUN-Bildungszentrum, Donaufelderstraße 252 / Top 2, 1220 Wien


Weitere Informationen bzw. Anmeldung via Email an u.aigner@gmail.com. 
          


Sonntag, 22. Juni 2014

Psychologie für ProblemhundehalterInnen - neue Seminartermine!!!

Neue Termine im Sommer:

Beide Seminare werden als Fortbildungen für tierschutzqualifizierte HundetrainerInnen anerkannt und demnächst in dieser Liste eingetragen.



  •  Knackpunkt Hund - Psychologie für „Problem“-HundehalterInnen und HundetrainerInnen

2-Tages-Seminar 16 Unterrichtseinheiten
Dipl. Psych. Kirsten Cordes, www.sokomut.de
Wann: 26./27. Juli 2014, zweitägiges Seminar (09:30 – 17:30)
Wo: im FUN-Bildungszentrum, Simmeringer Platz 1, 1110 Wien
Weitere Infos, Preis und Anmeldungen unter info@canis-sapiens.at!

Themenübersicht:

1.) Begrüßung, Vorstellung, Überblick über die Themen/Ablauf
2.) Was denken SIE eigentlich über Hunde?
2.1.) Chefsache!?
2.2.) „Verhundlichung“ des Menschen
2.3.) „Vermenschlichung“ des Hundes (oder:„Lassies Erbe“)
2.4.) Naturbursche Hund
2.5.) Auslastung ist alles!
2.6.) „Treue, Liebe und Bindung“
2.7.) Die Gene sind schuld
2.8.) Das kann man alles „klickern“!
2.9.) Es ist doch nur ein Hund!
3.) Warum haben SIE eigentlich einen Hund?
3.1.) Biophilie
3.2.) Der Hund als Erweiterung des Selbstbildes
3.4.) Soziale Zuwendung und Anerkennung
3.5.) Systemischer Ansatz
3.5.1.) Der Hund im schwarzen Schafspelz
3.5.2) Problemhund als Fokus
3.5.3.) Substitut des idealen Selbst
3.5.4.) Substitut des negativen Selbst
3.5.5.) Ergänzende Rolle des Hundes
3.5.6.) Hund als Bündnispartner
3.5.7.) Rollenumkehr
3.5.8.) Der instrumentalisierte Hund
3.6.) Reflektion und Quintessenz
4.) Emotionen des (Problem-)Hundehalters
4.1.) Warum ist das Thema Emotionen wichtig?
4.2.) Aber Emotionen sind doch „normal“?
4.3.) Die Sache mit dem Höhlenbären in unserem Kopf
4.4.) Warum wir dazu neigen, Situationen als potentiell gefährlich zu beurteilen
4.5.) Vor Emotion kommt „Denken“, bzw. „Beurteilen“
4.6.) Auf Emotion folgt Verhalten
4.7.) Warnung vor dem schlechten Gewissen
4.8.) Spiegelneurone
4.9.) Kognitive/ Affektive/ Motorische Empathie
4.10.) „Problem“hund kann krank machen
4.11.) Beispielhafte Emotionen beim Hundehalter, resultierendes Verhalten und die Folgen für den Hund
4.12.) Was sollen die Leute denken?
4.13.) „Mein Hund ist böse!“
5.) Lösungsansätze:
5.1.) Theoretische Lösungsansätze
5.2 ) Praktische Lösungsansätze
5.3 ) Psychologische Lösungsansätze
6.) Abschluss/Reflektion


  • Vertiefungsseminar zu „Knackpunkt Hund“

1 Seminartag 8 Unterrichtseinheiten
Detaillierte Vertiefung der Lösungsansätze
mit praktischen Beispielen und Übungen am Menschen.
Dipl. Psych. Kirsten Cordes, www.sokomut.de
Wann: 9. August 2014, eintägiges Seminar (09:30-17:30)
Wo: im FUN-Bildungszentrum, Simmeringer Platz 1, 1110 Wien
Weitere Infos, Preis und Anmeldungen unter info@canis-sapiens.at!

Themenübersicht:

1.) Theoretische Lösungsansätze: Beurteilung von Informationsquellen im „Informationszeitalter“
2.) „Praktische“ Hilfsmittel, psychologisch betrachtet
2.1.) Leckerchen
2.2.) Halsband/Geschirr/Stachelhalsband, (Würgehalsband)
2.3.) Maulkorb
2.4.) Schleppleine
2.5.) Flexi-Leine (Roll-Leine)
2.6.) Zimmerkennel/Hauszwinger
2.7.) Sprühhalsband/Vibrationshalsband
2.8.) Rütteldose, Wurfdiscs, Wurfketten, Sprühflasche
2.9.) Halti
2.10.) Videokamera
2.11.) Medikamente/Futterzusätze/Fütterung
2.12.) Lebensweltgestaltung zur Stressreduktion?
2.13.) „Lassen sie das mal den Fachmann machen“: Hundeschulen Zwischen Wattebausch und Appellplatz ?
3.) Psychologische Lösungsansätze
3.1.) Wahrnehmungsschulung durch Perspektivenübernahme
3.2.) Lerntheorie und Verhaltensformung für den Hundehalter
3.3.) Kognitive Umstrukturierung
3.4.) Entspannung als Wut- und Angstantagonist
3.5.) Krisenmanagement
3.6.) Ehrlich zu sich selbst sein, an sich arbeiten.

Anmeldungen ab sofort möglich!!! :)

info@canis-sapiens.at
 

Dienstag, 1. April 2014

Canis sapiens - Ursula Aigner - Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin

http://www.vetmeduni.ac.at/de/messerli/ueber-uns/koordinierungsstelle/
Gewaltfreiheit in der Hundeerziehung ist in Österreich inzwischen gesetzlich eindeutig geregelt. 
Hier ein Auszug aus der "Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden":


Grundsätze in der Hundeausbildung

§ 2. (1) Die Ausbildung des Hundes muss tierschutzkonform erfolgen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass keine Maßnahmen zur Anwendung kommen, die gemäß § 5 TSchG vom Verbot der Tierquälerei erfasst sind.

(2) Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf Wert zu legen, dass
1.


ein gutes Sozialverhalten der Hunde gegenüber Menschen und anderen Hunden und eine geeignete Gewöhnung an ihre Lebens- und Trainingsumgebung gefördert werden,
2.

die Ausbildung altersgemäß ist und den körperlichen Möglichkeiten und Lernvoraussetzungen des Hundes entspricht,
3.

auf rassespezifische Eigenschaften und individuelle Eigenschaften des Hundes angemessen eingegangen wird.

(3) Bei der Ausbildung des Hundes ist darauf zu achten, dass sie auf den Grundlagen der lerntheoretischen Erkenntnisse aufbaut und Methoden der positiven Motivation der Vorzug vor aversiven Methoden gegeben wird.



Am 14. 3. 2014 habe ich gemeinsam mit Baghira, meiner besten Freundin, Lehrerin, Wegweiserin und Mentorin die Prüfung zur Tierschutzqualifizierten Hundetrainerin absolviert. :-) 
Mir war besonders wichtig, dass ich diesen Schritt mit ihr gehe, ich verdanke ihr alles, was ich bin. 

<3

Donnerstag, 17. März 2011

Der Österreichische Jagdgebrauchshundeverband (ÖJGV) und seine „tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen“ – Ein weiterer Grund, der gegen die Jagd spricht

Es ist erschreckend – immer wieder – feststellen zu müssen, dass ein Großteil der zukünfig als „tierschutzqualifiziert“ bezeichneten TrainerInnen sich offenbar noch im „Mittelalter“ bezüglich Hundeverhalten und –training befinden. Dies zeigt sich unverhüllt und deutlich in der „Stellungnahme des ÖJGV zur HundeausbildungsVO“ auf der HP des ÖJGV.



Zitat der Stellungnahme:
Eine Jagdhundeausbildung auf einem Hundeausbildungsplatz ist nicht möglich, da an einen Jagdhund andere Anforderungen für seinen Einsatz gestellt werden, als für einen Begleithund. Er muss an die vielen Eindrücke in der Natur, an die Begegnung mit Wild behutsam herangeführt werden und dabei den für jeden Jagdhund wichtigen Einsatz und Gebrauch seiner überragenden Nase lernen.

Es ist unklar, was mit damit ausgesagt werden soll. Alle Hunde, aber gerade auch „Begleithunde“, müssen mit den unterschiedlichsten Umwelteindrücken zurecht kommen. Auch das Alltagsleben stellt viele Herausforderungen an Hunde, insofern steht einer Jagdhundeausbildung kein Sonderstatus zu. Tierschutzgerechtes Training – und damit Umgang – findet immer nur zu einem kleinen Teil auf einem Hundeplatz statt und sollte in den Alltag eingebaut werden.

Zitat der Stellungnahme:
Wir gehen hier davon aus, dass grundsätzlich im größtmöglichen Ausmaß mittels positiver Verstärkung in der Ausbildung gearbeitet werden soll, jedoch auch viele Hunde bereits Verhaltensfehler aufweisen, wenn diese zur Ausbildung kommen.

Bei hundlichem Verhalten, das aus menschlicher Sicht möglicherweise inadäquat ist, von Verhaltensfehlern zu sprechen, zeugt von enormen Einfühlungs- und Wissenslücken. Die negative Färbung durch das Wort „Fehler“ erlaubt den JagdhundetrainerInnen letztendlich, Maßnahmen zur Verhaltenskorrektur einzusetzen. Im Übrigen ist es gerade bei „verhaltensauffälligen“ Hunden niemals angebracht, Fehlverhalten durch Strafreize zu unterbinden; Derartiges Training kaschiert bestenfalls Symptome, verändert aber nichts an der Ursache und macht Vieles noch schlimmer.
Egal, in welchem Umfeld oder für welchen „Zweck“ ein Hund trainiert wird, es sollte ausnahmslos ohne psychische oder physische Strafreize mit Hunden umgegangen werden.

Zitat der Stellungnahme:
Weiters darf in diesem Zusammenhang auch auf das Rudelverhalten des Hundes hingewiesen werden und diesem ist auch bei der Ausbildung entsprechend Rechnung zu tragen. Auch dort wird das Fehlverhalten eines Rudelmitgliedes vom Alphahund mit Bestimmtheit und einem gewissen Maß an Strenge korrigiert.

Und hier wird auch gleich die Art und Weise der Korrektur erklärt, mit dem Hinweis auf das Rudelverhalten. Diese wissenschaflich unkorrekte, veraltete und völlig falsche Rangordnungstheorie über hundliches Verhalten soll augenscheinlich den Einsatz von mitunter massiven Einschüchterungs- und Strafmaßnahmen rechtfertigen. Ein gewisses Maß an Strenge lässt Unschönes – und Tierschutzrelevantes – erahnen.

Zitat der Stellungnahme:
Stresssituation sollten sehr wohl trainiert werden, damit der Hund dann diesen Anforderungen in der täglichen Praxis gerecht wird

Selbstverständlich sollen Hunde an potenzielle Stresssituationen herangeführt werden; Aber behutsam und nicht überfordernd. Auch diese Formulierung hinterlässt einen unangenehmen Nachgeschmack.

Zitat der Stellungnahme:
Für Hundetrainer, die Jagdhunde ausbilden, ist eine gültige Jagdkarte als eine zusätzliche Voraussetzung vorzusehen, da während der Ausbildung zahlreiche jagdliche Tätigkeiten (z.B. Schussabgabe mit Jagdgewehr zur Wesensfeststellung, etc.) durchzuführen sind.

Diese Art der Wesensfeststellung ist in höchstem Maße tierschutzrelevant. Hier werden Hunde bewusst in starke Angst versetzt. Es ist inzwischen erwiesen, dass „Schussfestigkeit“ auch auf andere Art und Weise erreicht werden kann, daher muss dies die Methode der Wahl sein: beispielsweise systematische Desensibilisierung.

Zitat der Stellungnahme:
Sollte der Hundetrainer von Jagdhunden keine gültige Jagdkarte besitzen, so kann er seiner Aufgabenstellung nicht nachkommen.

Offenbar gibt es einen „Jägermangel“, wenn HundetrainerInnen dazu gezwungen werden sollen, eine Jagdkarte zu besitzen.

Zitat der Stellungnahme:
Abzuklären ist auch die Vorgangsweise bei der Ausbildung von Hunden welche im Besitze von juristischen Personen stehen. Es muss möglich sein, dass Bedienstete dieser Eigentümer (Forst- und Jagdbetriebe etc.) auch ohne Qualifikation zum Hundetrainer die Abrichtung und Ausbildung dieser Hunde durchführen dürfen.

Personen, die keine fachliche Ausbildung nach modernen und belohnungsbasierten Trainingsmethoden vorweisen können, sollen durch kein Schlupfloch letztendlich doch berechtigt sein, Hunde ausbilden zu dürfen. Ein Autohändler muss auch den KFZ-Führerschein machen, wenn er Auto fahren möchte.

Zitat der Stellungnahme:
Es sollte die gesamte 2jährige Ausbildungszeit mit 150 Stunden normiert werden. Eine Aufteilung in rund zwei Drittel Praxisstunden und ein Drittel Theoriestunden wäre vorzusehen.

Dies würde eine massive Kürzung der Ausbildung darstellen, vor allem die theoretischen Grundlagen könnten so nur unzureichend vermittelt werden. Ohne diese ist tierschutzqualifiziertes Training in der Praxis nicht möglich.

Zitat der Stellungnahme:
Die verpflichtende Fortbildung alle zwei Jahre dürfte im Jagdhundebereich nicht zu realisieren sein. Es sollten auch praktische Fortbildungen anerkannt werden können. Ein ruhen der Trainertätigkeit, bis zur Wiedererlangung des Fortbildungsstatus, sollte ermöglicht werden.

Das bedeutet wohl, dass es gerade im Bereich der Jagdhundeausbildung sehr viel nachzuholen gibt. Alle zwei Jahre eine Fortbildung muss möglich sein, schließlich ist das Training eines Jagdhundes nicht notwendigerweise an eine tatsächliche Jagd gebunden.



Alles in Allem bin ich einigermaßen schockiert über die Offenheit, wie hier Minderqualifikationen und tierschutzrelevante Methoden gefordert bzw. gerechtfertigt werden.

Es ist an der Zeit, auch die jagdliche Hundeausbildung kritisch zu hinterfragen und nicht weiter - „ganz heimlich still im Walde“ - Hunde durch Maßnahmen mit einer gewissen Strenge zum „Gehorsam“ zu zwingen!

Alle „tierschutzqualifizierten HundetrainerInnen“ sollten gemäß des Tierschutzgesetzes handeln müssen – ohne Ausnahme. Schließlich ist auch ein „Jagdhund“ ein „normaler“ Hund, der ein Recht auf fairen Umgang hat.

Donnerstag, 30. Dezember 2010

GEMEINSAME STELLUNGNAHME von VIER PFOTEN und Wiener Tierschutzverein zum Verordnungsentwurf des BMG: „tierschutzgerechte Ausbildung von Hunden“ / „tierschutzqualifizierte HundetrainerInnen“

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass der vorliegende Verordnungsentwurf
vorsieht:

a) gewaltfreie Hundeerziehung
b) „tierschutzqualifizierte HundetrainerIn“ als geschützte Berufsbezeichnung

Allerdings sehen wir im „Sachkundenachweis“ zu Punkt b große Probleme in der
praktischen Umsetzung, auf die wir nachfolgend eingehen werden.

Zu Punkt a:
- In den Erläuterungen zu §2 steht: „Der Hund soll mittels positiver Verstärkung (etwa
durch die Gabe von Belohnungen) das gewünschte Verhalten zeigen. Es ist darauf
Rücksicht zu nehmen, dass der Hund nicht zu viel Stress ausgesetzt und nicht
überfordert wird. Maßnahmen, die Kampfbereitschaft und Aggressivität erhöhen,
sind ebenso verboten wie der Einsatz von Stachelhalsbändern, Korallenhalsbändern
und Geräten, die darauf abzielen, das Tier zu dressieren oder sein Verhalten durch
Härte oder mittels Strafreizen zu beeinflussen.“
Dem ist nur zuzustimmen! Die Ausbildung eines Hundes mittels positiver
Verstärkung trägt dazu bei, ein Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Hund
herzustellen. Das Gespann Zwei- und Vierbeiner wird so zum interaktiven Team,
während bei „althergebrachten Methoden“ immer noch die Unterwerfung des Tieres,
der „Befehlsgehorsam“ im Vordergrund steht. Gewalt kann nie zu einem
Vertrauensverhältnis führen, sondern fördert eher das Heranbilden überforderter,
verängstigter Tiere, die dann als so genannte „Problemhunde“ abgetan werden.

Zu Punkt b:
- Bei §3 wird erläuternd ausgeführt: „Tierschutzqualifizierte Hundetrainer müssen
insbesondere über die entsprechende Verlässlichkeit und Sachkunde verfügen und
die in §4 geforderte Aus- und Fortbildung nachweisen können. (…) Wer sich
fälschlicherweise als „tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ bezeichnet, verstößt
gegen die Bestimmungen dieser Verordnung und begeht somit eine
Verwaltungsübertretung (§38 Abs. 3 TSchG). (…) Durch die geschützte Bezeichnung
ist sichergestellt, dass der Tierhalter die Qualifikation des Hundetrainers im Sinne
des Tierschutzes erkennen kann.“
Auch hierzu Zustimmung: Das Berufsbild HundetrainerIn muss im Sinne einer
Qualitätssicherung geschärft werden, um unseriöse AnbieterInnen kenntlich zu
machen.

Zu den Kritikpunkten:
1) Laut §7 des VO-Entwurfs verfügen nur Trainer des ÖKV, der ÖHU, des
Österreichischen Jagdhundegebrauchsverbandes, Diensthundeführer sowie
Personen, die den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ absolviert haben,
über die erforderliche Sachkunde.
In Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung steht allerdings: „ … sowie Personen,
die eine vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine
sonstige in- oder ausländische Organisation nachweisen.“
Warum wurde auf diesen Passus im Verordnungs-Entwurf verzichtet? Unserer
Überzeugung nach muss er in die Verordnung unbedingt integriert werden, wie
nachfolgende Punkte belegen:

· Internationales Ansehen
Expertinnen wie Clarissa von Reinhardt, Turid Rugaas, Anne Lill Kvam oder Sheila
Harper waren/sind Vorreiterinnen einer gewaltfreien, modernen Hundeerziehung und
genießen international hohes Ansehen. Ihre Ausbildungsmethoden wären gemäß
des vorliegenden Verordnungsentwurfs NICHT anerkannt.

· Authentizität
Es ist davon auszugehen, dass AbsolventInnen der Lehrgänge genannter
Expertinnen weit eher dem in Punkt a angeführten Grundsatz der positiven
Verstärkung bzw. stressreduzierten Hundeausbildung entsprechen als
AusbildnerInnen von Organisationen, die mit motivatorischen Methoden noch kaum
Erfahrung haben! Salopp formuliert darf es nicht vorkommen, dass „der Schmiedl
den Schmied“ ausbildet. Dies hätte einen qualitativen Rückschritt um mindestens ein
Jahrzehnt zur Folge.

· Wirtschaftsstandort Österreich
Im Vorblatt des Verordnungsentwurfes steht, dass es „keine“ Auswirkungen auf den
Wirtschaftsstandort Österreich gäbe. Das ist unrichtig. Es gibt in Österreich eine
Vielzahl in internationalen Kursen gut ausgebildeter und engagierter
HundetrainerInnen, die durch die Verordnung in vorliegender Fassung von einem
Tag zum anderen arbeitslos wären, weil ihre Qualifikation nicht mehr gültig wäre.
Hier geht es um berufliche Existenzen, die jahrelang unter vielen persönlichen
Entbehrungen aufgebaut wurden.
Eine zwangsweise „Nachschulung“ dieser seit Jahren freiberuflich tätigen,
hochqualifizierten HundetrainerInnen bei Organisationen, die mit motivatorischer
Hundeausbildung kaum Erfahrung nachweisen können, wäre absurd!

· Europäische Union
Eine de-facto Monopolstellung einiger weniger inländischer Vereine widerspricht
unserer Ansicht nach dem Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit in der Europäischen
Union. Kleinere, ausländische Institutionen erhielten dadurch keine Chance auf
Anerkennung. Somit wären qualitativ hochwertige alternative Ausbildungen vom
Wettbewerb ausgeschlossen. Was nicht sein soll, denn im Zentrum muss die Qualität
der Ausbildung stehen, nicht eine bestimmte Vereinszugehörigkeit.

2) In §4 ist die Rede von „Praxis von mindestens zwei Jahren“. Wie wird diese Praxis
konkret bemessen? Hier fehlt eine Detaillierung in Stunden. Denn: Es macht einen
quantitativ wie qualitativ großen Unterschied, ob ein/e TrainerIn zwei Jahre lang nur
an Wochenenden tätig ist oder aber den Beruf HundetrainerIn zwei Jahre lang
praktisch tagtäglich ausübt.

3) In §5 ist nur der Terminus „Verein“ angeführt. Dieser Begriff sollte durch
„Institutionen“ ersetzt werden, da es nicht den faktischen Tatsachen entspricht, dass
ausschließlich Vereine HundetrainerInnen ausbilden.


FAZIT:
Grundsätzlich sind die Zielsetzungen des Verordnungsentwurfs, nämlich die
gewaltfreie Hundeerziehung und die Qualitätssicherung in der HundetrainerInnen-
Ausbildung sehr zu begrüßen.

Allerdings konterkariert sich die Verordnung selbst und erweist sowohl dem
Tierschutz als auch dem Berufszweig HundetrainerIn einen schlechten Dienst,
sollten hochqualifizierte HundetrainerInnen, die nicht den im Entwurf erwähnten
Organisationen angehören, ihre Berufsbefähigung verlieren.
Wir treten daher dafür ein, dass der Passus „ … sowie Personen, die eine
vergleichbare einschlägige Ausbildung und Prüfung durch eine sonstige in- oder
ausländische Organisation nachweisen“ in §7 der Verordnung eingefügt wird.

Ratsam wäre die Bildung einer qualifizierten ExpertInnenkommission, die für die
Anerkennungen und für die Qualitätssicherung des Begriffs zuständig ist.

Hochachtungsvoll
Mag. Ursula Aigner, ursula.aigner@vier-ptoten.org
Mag. Alexander Willer, willer@wr-tierschutzverein.org