Sonntag, 25. Dezember 2011

Hunde und Silvester

Die Nacht des Jahreswechsels steht kurz bevor. Das Feuerwerk mag zwar faszinierend für manche Menschen sein, für Hunde jedoch bedeutet das große Angst oder sogar richtige Panik.
Lassen Sie Ihren Hund in dieser Nacht nicht alleine. Fahren Sie mit ihm nach Möglichkeit aus der Stadt aufs Land, wo es erfahrungsgemäß ruhiger ist.

Wo auch immer Sie Silvester verbringen, verdunkeln Sie den Raum und schalten Sie den Radio oder Fernseher ein, um sich so gut es geht von außen abzuschirmen. Bieten Sie Rückzugsmöglichkeiten, manche Hunde fühlen sich beispielsweise unter einem Tisch wohler und sicherer. 

Viele Hunde versuchen, bei ihren BesitzerInnen Schutz zu suchen. Seien Sie für Ihren Hund da, indem sie ihn beruhigend streicheln und ruhig mit ihm sprechen. Vermeiden Sie jedoch allzu großes Bedauern oder aufgeregtes Trösten mit Worten, das kann die Angst verstärken, denn auch Ihr Hund spürt die Aufregung/Hektik in Ihrer Stimme. Seien Sie ein ruhiges, positives Vorbild, das Sicherheit bietet.

Halten Sie besonders wertvolle Leckerlis bereit für die Knallerei (und auch davor und danach), um dem Hund zu vermitteln, dass der Lärm eigentlich etwas Angenehmes/Positives bringt. Seien Sie jedoch nicht verwundert, wenn der Hund an Essen nicht interessiert ist, dann hat er zuviel Angst. Bei Hunden, die noch nicht viele Silvesternächte erlebt haben, können gute Leckerlis aber Angst und Panik verhindern/lindnern.

Es ist sehr empfehlenswert, Hunde schon lange vor dem nächsten Jahreswechsel auf die Geräuschkulisse vorzubereiten. Im Handel sind Desensibilisierungs-CDs erhältlich, mit deren Hilfe die Panik zu Silvester abgemildert werden kann. Gerade zu Beginn sollte jedoch eine TrainerIn die Desensibilisierung begleiten, um den Hund nicht zu überfordern.


Beruhigungsmittel sollten nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, geben Sie alternativen Methoden (Homöopathie, Bachblüten, etc) den Vorzug.

Donnerstag, 10. November 2011

Wie zeitgemäß ist 'Schutzhundesport'? - Fördern 'Hetzärmel' das Image von Hunden in der Öffentlichkeit?

Utl.: Tierschutzrechtsexpertin DDr. Regina Binder im Interview


   Wien (OTS) - In den vergangenen Tagen wurde seitens diverser
Hundeverbände viel unternommen, um den unter heftige Kritik geratenen
'Schutzhundesport' ins rechte Licht zu rücken. Mag. Alexander Willer,
Vizepräsident des Verbands Österreichischer Tierschutzorganisationen
pro-tier, und VIER PFOTEN-Hundeexpertin Mag. Ursula Aigner werfen
unisono die Frage auf: "Wie zeitgemäß und tierschutzkonform ist diese
'Sportart' wirklich? Fördern 'Hetzärmel' das Image der Hunde in der
Öffentlichkeit?"
   Dazu DDr. Regina Binder, Tierschutzrechtsexpertin der
Veterinärmedizinischen Universität Wien, im Interview (ungekürzt).

 1. Ist 'Schutzhundesport' Ihrer Ansicht nach zeitgemäß und 
    vereinbar mit einem modernen Tierschutzgesetz?

   DDr. Binder: "Aus meiner Sicht ist die Schutzhundeausbildung
grundsätzlich nicht zeitgemäß. Vor allem Halter großer Hunde werden
heute oftmals angefeindet, daher sollten sich eigentlich alle
Hundefreunde darum bemühen, das Image der Mensch-Hund-Beziehung in
der hundekritischen Öffentlichkeit zu verbessern. Man kann lange
darüber diskutieren, ob bei der Schutzhundeausbildung nur der Beute
bzw. Spiel- oder doch auch der Aggressions- bzw. Wehrtrieb gefördert
wird. Fakt ist, dass der 'Schutzdienst', eine Teildisziplin der
Schutzhundeausbildung, ein Beißtraining beinhaltet, das am sog.
'Hetzärmel', also an einer Attrappe, die eine Hilfsperson am Arm
trägt, ausgeübt wird. Der Hund lernt also sozusagen, auf Kommando
anzugreifen und in den Hetzärmel zu beißen. Dieses Szenario halte ich
generell, also auch auf dem Sportplatz, für nicht geeignet, ein
friedvolles Miteinander zwischen Mensch und Hund zu fördern. Zudem
ist es nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich unzulässig, die
Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren zu erhöhen. Eine
Ausnahme für sportliche Aktivitäten ist hier nicht vorgesehen. Auch
wenn die Schutzhundeausbildung nicht auf eine Steigerung der
Aggressivität abzielt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese,
z.B. bei unfachgemäßer Durchführung der Ausbildung oder durch den
unkundigen Umgang mit dem ausgebildeten Hund, doch erhöht wird.
   Der professionelle Einsatz von Hunden ist gesondert zu betrachten:
Die Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des
Bundesheeres, also von Polizei- und Militärhunden, unterliegt
Spezialvorschriften. Abgesehen von diesen ganz genau geregelten
Bereichen könnte die Schutzhundeausbildung nur im Hinblick auf Hunde,
die von privaten Wachgesellschaften zum Zweck des Zivilschutzes
eingesetzt werden, als gerechtfertigt gelten. Hier sollten die
Voraussetzungen nach dem Vorbild der Diensthundeausbildung im
Hinblick auf Zulassung, Durchführung und Nachschulungen rechtlich
geregelt werden. 

 2. Aus dem von Ihnen erstellten Rechtsgutachten geht hervor, dass 
   die Schutzhundeausbildung eine 'gewisse Affinität' zu illegalen 
   Hilfsmitteln wie z.B. Elektroreizgeräten hat. Können Sie das 
   näher erörtern?

   DDr. Binder: "Aus der einschlägigen Literatur lässt sich unschwer
erkennen, dass die Schutzhundeausbildung traditionell mit
'Starkzwangmethoden', d.h. mit der Anwendung von Strafreizen und z.T.
eben auch mit dem Einsatz nunmehr verbotener Hilfsmittel, assoziiert
wird. Das liegt auch nahe, da sie aus einer Zeit stammt, in der man
noch recht wenig über das (Lern-)Verhalten von Hunden wusste und auch
das Tierschutzbewusstsein noch nicht sehr ausgeprägt war. Die 'besten
Freunde des Menschen' wurden früher eben nicht ausgebildet oder
trainiert, sondern dressiert bzw. abgerichtet."
 
 3. 'SchutzhundesportlerInnen' argumentieren, dass sich im Training 
    der Hunde in den letzten Jahren vieles zum Besseren gewendet 
    hat, dass Brutalität gegenüber den Hunden nicht mehr toleriert 
    wird, dass es nur darum geht, die Hunde freudig auszulasten. 
 
Deckt sich diese Argumentation mit Ihrem Befund?

   DDr. Binder: "Man kann sicher nicht alle Personen, die ihre Hunde
zu Schutzhunden ausbilden lassen, über einen Kamm scheren. Viele
Befürworter der Schutzhundeausbildung distanzieren sich mittlerweile
ausdrücklich von der Anwendung tierschutzwidriger Methoden. Das
Problem besteht aber darin, dass im Einzelnen nicht kontrolliert
werden kann, welche Methoden tatsächlich zur Anwendung kommen. Nach
dem Wiener Tierhaltegesetz ist die Schutzhundeausbildung seit Mitte
2010 aus gutem Grund verboten. Zum Teil wird hier die Auffassung
vertreten, dass der 'Schutzsport' von diesem Verbot nicht erfasst
wird. Aus meiner Sicht ist das allerdings rechtlich nicht gedeckt:
Hat ein Hund die Schutzhundeausbildung einmal absolviert, so kann
nämlich in keiner Weise sicher gestellt werden, zu welchem Zweck der
Hund im Laufe seines Lebens, z.B. auch im Falle eines Halterwechsels,
eingesetzt wird. Der Hinweis, die Ausübung des Schutzdienstes auf dem
Sportplatz diene der verhaltensgerechten Auslastung der Hunde, mag
zutreffen. Sicher ist aber auch, dass es viele andere,
unbedenklichere Möglichkeiten gibt, Hunde verhaltensgerecht zu
beschäftigen."
 
   pro-tier ist ein Verband von 21 österreichischen Tierschutzorganisationen und hat ebenso 
wie VIER PFOTEN Sitz und Stimme im Tierschutzrat, dem Beratungsgremium des für 
Tierschutz zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit.
 

Rückfragehinweis:
   Mag. Alexander Willer, Mitglied des Tierschutzrates und Vizepräsident von pro-tier, 0699/ 1660 40 30

Mittwoch, 26. Oktober 2011

Aggressionsverhalten durch E-Geräte?

Die Abnahme eines E-Geräts in Donnerskirchen (Burgenland), das einen jungen Mali hindern sollte, ein Firmengelände zu verlassen, löst wieder mal eine Grundsatzdiskussion aus: Ist die Anwendung von E-Geräten vertretbar, wenn es darum geht, den Hund vor dem sicheren Unfalltod auf der Straße zu bewahren? 

 

 

Beim Überschreiten der Grenze des Grundstücks, erhalten die einen Elektroschock und sollen dadurch am Davonlaufen gehindert werden. Das allein ist absolut tierschutzrelevant! 

 

 

 

Eine Studie von Richard Polsky bestätigt außerdem eine weitere Gefahrenquelle solcher "Electronic Pet Containment Systems": Verbinden die so traktierten Hunde den Elektroschock nicht mit dem eigenen Verhalten (also dem Überschreiten einer Grenze), sondern mit Menschen, Tieren oder Reizen aus der Umwelt, kann dies äußerst unangenehme Folgen haben...




Can Aggression in Dogs Be Elicited Through the Use of Electronic Pet Containment Systems? 

Richard Polsky, 2000
Link zur Studie: http://www.dogexpert.com/Bio/Electronic%20fences.pdf


Zusammenfassung der Studie:


Polsky presented a set of five case reports based on data from legal documents relating to personal injury lawsuits involving severe attacks on humans by dogs who were being trained or maintained on an electronic pet containment system (using a shock collar). In every incident, the dog was within the "shock zone" and all fences were working; the dogs must then have received a shock. Four of the five dogs were not subject to threatening behavior by the victims prior to the attack. None of the dogs gave any kind of warning prior to biting, and all bit their victims repeatedly and seriously in the head, face, back and neck.
The analysis suggests that the dogs' aggression was caused by the shock. There are several unknown factors to the cases, including the training used to introduce the dog to the fence, the amount of time the dog spent outside unsupervised, and what level of shock intensity the dogs received. However, the reaction of the dogs, and especially the severity of the attacks, was inconsistent with their past behavior. Polsky concluded a "possible interpretation in terms of unconditioned aggression as a result of a dog having received electronic shock and avoidance-motivated aggression mediated through fear reduction toward human stimuli."


Conclusio: 
Hund nicht unbeaufsichtigt alleine im Garten lassen bzw. einen massiven möglichst ausbruchssicheren Zaun bauen...