Donnerstag, 23. Juni 2011

Hunde, die ein hundegerechtes Leben führen dürfen, haben keinen Grund zu beißen

Utl.: VIER PFOTEN fordert die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse nach Beschäftigung, Sozialkontakt und fairem Umgang für Hunde


Wien (OTS) - In Salzburg wurde eine Spaziergängerin von einem
Sennenhundmischling in den Oberarm gebissen. Laut Besitzer war der
Hund sonst immer an seine Hundehütte gekettet und hatte sich an
diesem Tag von der Kette befreit. Die Haltung von Hunden an einer
Kette ist seit Jahren durch das Tierschutzgesetz verboten. Neben den
physischen Bedürfnissen nach Wasser, Nahrung und Bewegung, benötigt
ein Hund für eine gesunde Psyche ausreichend Sozialkontakt und
Beschäftigung. Ein Hund, der dauerhaft weggesperrt wird, entwickelt
als hochsoziales Lebewesen zwangsläufig Verhaltensstörungen. 
 
Die Aufklärung des Hundehalters über diese Ansprüche seines Hundes
sowie die gesetzlichen Mindestanforderungen, die Sozialkontakt,
täglich ausreichend Bewegung und ein Verbot der Kettenhaltung
vorsehen, hätten die Situation des Hundes bereits stark verbessern
können. "Wird Hunden ein artgemäßes Leben geboten und ein
freundlicher und fairer Umgang gepflegt, so werden diese ausgeglichen
und berechenbar agieren. Dies schützt nicht nur die Hunde selbst
sondern auch unbeteiligte Personen und kann Beißvorfälle effizienter
verhindern als jede Rasseliste.", meint VIER PFOTEN-Hundetrainerin
und Gerichtssachverständige Ursula Aigner.
 
Den Hund nun "sicher zu verwahren", wie die Polizei angeordnet
hat, bedeutet für den Hund weiter tierschutzwidrig weggesperrt zu
werden. Die Gefahr, dass der Hund erneut auskommt, bleibt bestehen.
Auch eine Euthanasie widerspräche dem Tierschutzgesetz, denn es ist
vorgesehen, dass zuvor alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um den
Hund zu resozialisieren. Außerdem ändert sich dadurch beim Besitzer
nichts und so folgt oft ein neuer Hund nach, der wieder leiden muss
und mit Krankheitssymptomen, Angst oder Aggression reagieren wird.
"Die einzig sichere Lösung ist es daher den Hund seinen Bedürfnissen
entsprechend zu halten und dem Hundehalter eine fachkundigen Person
zur Seite zu stellen, die nach neuen Erkenntnissen und mit positiver
Verstärkung trainiert, ihm das nötige Wissen über seinen Hund
vermittelt und ihn so zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem
Hund führen kann.", rät Aigner. 
 
Wenn keine Einsicht und keine Verbesserung für den Hund zu
erreichen ist, dann ist ein Tierhalteverbot notwendig. Ein
Tierhalteverbot ist derzeit aber erst möglich, wenn gegen den
Tierhalter zwei rechtskräftige Verurteilungen gegen das
Tierschutzgesetz vorliegen oder er wegen Tierquälerei nach Strafrecht
verurteilt wurde. "Bei einer Haltung des Hundes mit zu wenig
Zuwendung, Auslauf und ohne Beschäftigung passiert aber meist gar
nichts und selbst wenn es zu Verfahren kommt, ziehen sich diese über
mehrere Monate oder Jahre. Dasselbe gilt für tierschutzrelevante
Ausbildungsmethoden, die hauptsächlich mit Strafreizen arbeiten und
so den Hund mittels psychischer oder physischer Gewalt zu bestimmten
Verhaltensweisen zwingen - auch hier wird das geltende
Tierschutzgesetz wenig ernst genommen.", weiß Ursula Aigner. Die
Leidtragenden sind einerseits die Hunde, die mit dieser Situation
nicht zu Recht kommen und aggressiv werden, andererseits Passanten
oder Familienmitglieder, die durch solche Hunde verletzt werden. VIER
PFOTEN fordert dazu auf, dass Anzeigen konsequenter nachgegangen wird
und Amtstierärzte sowie Tierschutzombudsstellen effizientere
Möglichkeiten erhalten, um für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes
sorgen zu können.
 
Rückfragehinweis: 
 
Mag.a Ursula Aigner
   VIER PFOTEN International
   Mobil: 0664 504 36 54

Freitag, 20. Mai 2011

VIER PFOTEN zu Beißvorfällen der letzten Wochen: Sicherheit muss endlich gewährleistet werden

Utl.: Effiziente Maßnahmen statt Scheinsicherheit durch wissenschaftlich unhaltbare Verurteilungen einzelner Rasse


Wien (OTS) - Kinder müssen vor Hundebissen effektiv geschützt
werden. Experten im In- und Ausland sind sich einig, dass die
Rassezugehörigkeit kein ausschlaggebender Faktor ist, der einen Hund
gefährlich oder ungefährlich macht. Die Gesetzgeber scheinen aber
hier die Wissenschaft bewusst zu ignorieren. Mit Rasselisten kann
keine Sicherheit erreicht werden. VIER PFOTEN fordert daher die
Abschaffung der Rasseliste, ein Verbot der sogenannten
Schutzhundeausbildung und strenge Regeln für Hundetrainer. Weg von
Methoden die auf Rangordnung und Dominanz basieren hin zu
partnerschaftlichem Training. Durch Belohnung und Motivation ist eine
funktionierende Mensch-Hund-Beziehung garantiert und letztendlich
Sicherheit gewährleistet.
Vorfälle, wie sie in Salzburg passierten, als ein Rottweiler über
einen Zaun sprang und ein Kind schwer verletzte, können nur durch
richtige Ausbildung verhindert werden. Der verantwortungslose
Besitzer hätte auch einen anderen Hund durch entsprechende Ausbildung
"scharf" machen können. "Es ist der Mensch, der Hunde gefährlich
macht", so Ursula Aigner, Hundeexpertin bei VIER PFOTEN. Einfache
Verhaltensregeln wie man (fremden) Hunden richtig begegnet, können
viele Unfälle verhindern. Zu finden sind diese auf der Homepage von
VIER PFOTEN. 
"Solange es Hundeschulen gibt, die völlig veraltete Methoden
lehren, die den Hund physisch und/oder psychisch unterdrücken und
Hunden beigebracht wird, in Schutzärmel am Menschen zu beißen, wird
es Hunde geben, die gefährlich reagieren können", meint Ursula
Aigner. Dazu gehören auch die Trainingsmethoden selbsternannter
"Hundeflüsterer". "Wenn Ihnen ein Hundetrainer, -flüsterer oder
-schweiger erklärt, dass Ihr Hund dominant sei oder die Rangordnung
noch nicht festgelegt ist, lassen Sie unbedingt die Finger davon",
weiß Aigner. Training, das auf Unterdrückung, Einschüchterung und
Strafreizen - egal ob mittels Schreckreiz oder körperlicher
Einwirkung - basiert, kann irgendwann Gegenwehr erzeugen. "Wenn von
Hunden erwartet wird, sich freundlich und respektvoll Menschen
gegenüber zu verhalten, müssen wir Menschen es auch umgekehrt tun!",
so Aigner abschließend.
Weitere Informationen: 
http://www.ots.at/redirect/vierpfoten4
 
Rückfragehinweis:
   Mag. Ursula Aigner
   VIER PFOTEN - Hundetrainerin und Gerichtssachverständige
   Mobil: +43 664 5043654 
   Fax: +43 1 545 50 20-99
   ursula.aigner@vier-pfoten.org